DIN-Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS)
DIN EN 388
Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken; Deutsche Fassung EN 388:2016
Protective gloves against mechanical risks; German version EN 388:2016
Einführungsbeitrag
Diese Norm dient als Grundlage für das Inverkehrbringen von Schutzhandschuhen gegen mechanische Risiken unter der Richtlinie 89/686/EWG für Persönliche Schutzausrüstung. Hierdurch soll ein einheitliches Sicherheitsniveau festgelegt werden. Mögliche Anwender dieser Norm sind Prüfinstitute, Zertifizierungsstellen und Hersteller. Diese Norm wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinien. Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 162 "Schutzkleidung einschließlich Hand- und Armschutz und Rettungswesten" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-05-08 AA "Handschutz" im Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS) im DIN.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 388:2003-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich erweitert um das Risiko "Stoß"; b) Aktualisierung der normativen Verweisungen; c) neue Begriffsdefinition für "Handschuhe aus mehreren Lagen"; d) Abschnitt 4.1 um Anforderungen zur Probenahme und die Leistungsstufen für nach EN ISO 13997 geprüfte Materialien erweitert; e) Abschnitt 4.2 "Zusätzlicher Schutz" wurde neu aufgenommen; f) Überarbeitung des Prüfverfahrens zur Abriebfestigkeit: Neues Abriebmittel, Aufnahme von Anforderungen an das doppelseitige Klebeband, Überarbeitung des Bewertungsverfahrens; g) Überarbeitung des Prüfverfahrens zur Schnittfestigkeit: Klingendicke korrigiert, Leinwandspezifikation überarbeitet, Prüfverfahren hinsichtlich vorzeitiger Abstumpfung der Klinge geändert; h) Aufnahme des Prüfverfahrens zur Bestimmung des Widerstandes gegen Schnitte nach EN ISO 13997; i) Überarbeitung der Anforderungen an die Prüfberichte; j) Aufnahme des Abschnitts 6.6 "Stoßprüfung"; k) Überarbeitung des Abschnitts 7 "Kennzeichnung": Aufnahme neuer Leistungsstufen und von Erläuterungen zu den Kennzeichnungen; l) neuer Anhang A zur Spezifikation des Abriebmittels; m) neuer normativer Anhang B zur Angabe der Messunsicherheiten; n) neuer Anhang C zur Validierungsprüfung des Klebemittels; o) Norm redaktionell überarbeitet.