DIN-Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS)
DIN 21631
Wetterbauwerke für den Bergbau - Flügeltüren für den Fahrweg - Nicht druckentlastete einflügelige Wettertüren
Air regulating systems for mining - Wing air doors for travelling tracks - One-wing type air doors without pressure reduction
Einführungsbeitrag
Grubenbaue in Bergwerken müssen mit Frischluft versorgt werden. Die Führung und Regelung der Luftströme erfolgt mittels Wetterbauwerken. Wettertüren sind Öffnungen in diesen Bauwerken, die dem Durchlass von Personen (Fahrweg) oder der Förderung (Förderweg) dienen. Diese Norm gilt für Wettertüren, die für den Fahrweg vorgesehen sind. Sie können unmittelbar neben die Wettertür für den Förderweg oder getrennt davon eingebaut werden. Türen nach dieser Norm sind nicht druckentlastet, so dass beim Öffnen die aus der Differenz der Wetterdrücke vor und hinter der Tür resultierende Kraft überwunden werden muss. Zur Reduzierung dieser Kraft beim Öffnen von Hand muss eine Druckentlastungsklappe vorhanden sein. Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 008-06-01 AA "Wettertüren" des FABERG erstellt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 21631:1993-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norm an den Stand der Technik angepasst; b) Sohlträger und Deckträger als unterschiedliche Bauteile aufgenommen; c) Gewichte nach Tabelle 1 überarbeitet; d) Fenstergriff geändert; e) Werkstoff für Fensterscheibe geändert; f) redaktionell überarbeitet.