DIN-Normenausschuss Pigmente und Füllstoffe (NPF)
DIN EN 12878
Pigmente zum Einfärben von zement- und/oder kalkgebundenen Baustoffen - Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 12878:2014
Pigments for the colouring of building materials based on cement and/or lime - Specifications and methods of test; German version EN 12878:2014
Einführungsbeitrag
Diese Europäische Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren für Pigmente fest, die zum Einfärben von Baustoffen aus Zement und Zement-/Kalkmischungen verwendet werden. Pigmente nach dieser Europäischen Norm dürfen auch in reinem Kalkmörtel verwendet werden. Für diese Anwendung siehe EN 459-1 und EN 459-2. Pigmente für diese Anwendung dürfen Einzelpigmente, Pigment-Mischungen oder Pigment/Füllstoff-Mischungen in pulveriger oder granulierter Form oder wässrige Präparationen sein. Pigmente gehören üblicherweise zu einer der folgenden Klassen von Stoffen: - synthetische oder natürliche Oxide und Hydroxide des Eisens; - Oxide von Chrom, Titan und Mangan; - komplexe anorganische Pigmente, zum Beispiel Kombinationen aus den vorher genannten Metalloxiden und -hydroxiden mit Cobalt-, Aluminium-, Nickel- und Antimonoxiden und -hydroxiden; - Ultramarine; - Phthalocyaninblau und -grün; - elementarer Kohlenstoff (ist als anorganisches Pigment zu betrachten); - Mischungen der vorher genannten Materialien (die auch Füllstoffe enthalten dürfen). Diese Norm soll DIN EN 12878:2006-05 ersetzen. Für diese Norm ist das Gremium NA 078-00-03 AA "Allgemeine Prüfverfahren für Farbmittel und Füllstoffe" im DIN zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 12878:2006-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen für wasserlösliche Substanzen der Kategorie B geändert, so dass auch nicht-pulverförmige Präparationen berücksichtigt werden; b) Prüfverfahren für den Gesamtchlorgehalt (5.2.5) geändert; c) Erlaubnis hinzugefügt, andere Prüfverfahren mit nachgewiesener Korrelation zu den genormten Prüfverfahren zu verwenden; d) Lichtquelle geändert; e) Anmerkung in Anhang ZA hinzugefügt, um die Bedeutung der CE-Kennzeichnung klarzustellen.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 078-00-03 AA - Allgemeine Prüfverfahren für Farbmittel und Füllstoffe