NA 078

DIN-Normenausschuss Pigmente und Füllstoffe (NPF)

2023-02-27

Ultramarinblau jetzt international genormt

Ausschnitt einer historischen Farbkarte
© Foto von Bernd Reinmüller

ISO 788, Ultramarin-Pigmente, wurde überarbeitet und als Europäische Norm übernommen. Die 2022 veröffentlichte DIN EN ISO 788 ersetzt die bisher gültige DIN 55907.

DIN EN ISO 788 legt die Anforderungen an und die entsprechenden Prüfverfahren für synthetisch hergestellte Ultramarin-Pigmente in Kunststoffen, Beschichtungsstoffen, Gummi usw. fest.

Ultramarin-Pigmente sind anorganische Pigmente, die aus Kaolin, Natriumcarbonat und Schwefel usw. durch Calcinieren bei hoher Temperatur in geschlossenen Öfen hergestellt werden.

Entsprechend dem Gehalt an freiem Schwefel werden Ultramarin-Pigmente in zwei Typen eingeteilt:

- Typ A: höchstens 0,05 Prozent (Massenanteil) freier Schwefel;

- Typ B: höchstens 0,20 Prozent (Massenanteil) freier Schwefel.

Ultramarin ist heute eines der wichtigsten mineralischen Blaupigmente für Öl- und Aquarellfarben, für Druckfarben, für Dispersionsfarben, für Lacke und zum Färben von Kunststoffen. Die Werbung setzt das Blau gerne ein, um den Käufer positiv zu stimmen. Die Textilindustrie verwendet es als Waschblau schon seit längerer Zeit, da das Blau als Komplementärfarbe zu Gelb den gelben Farbton aufhebt und die Textilien rein weiß erscheinen lässt.

Im RAL-Farbsystem ist die Farbe RAL 5002 als Ultramarinblau definiert. Heute ist sie die Farbe des Technischen Hilfswerks und ganz allgemein die Signalfarbe für Hinweise und Schutzpflicht (siehe DIN 4844, Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen).

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