DIN-Normenausschuss Erdöl- und Erdgasgewinnung (NÖG)
DIN EN ISO 20088-3
Bestimmung der Beständigkeit von Isoliermaterialien bei kryogenem Auslaufen - Teil 3: Strahlfreisetzung (ISO 20088-3:2018); Deutsche Fassung EN ISO 20088-3:2019
Determination of the resistance to cryogenic spillage of insulation materials - Part 3: Jet release (ISO 20088-3:2018); German version EN ISO 20088-3:2019
Einführungsbeitrag
Der Text von ISO 20088-3:2018 wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 67 "Materials, equipment and offshore structures for petroleum, petrochemical and natural gas industries" der Internationalen Organisation für Normung (ISO) erarbeitet und als EN ISO 20088-3:2019 durch das Technische Komitee CEN/TC 282 "Anlagen und Ausrüstung für Flüssigerdgas" übernommen, dessen Sekretariat von AFNOR gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 032-02-10 AA "Anlagen und Ausrüstung von Flüssigerdgas" im DIN-Normenausschuss Gastechnik (NAGas). Dieses Dokument wurde von DIN Deutsches Institut für Normung e. V. im Einvernehmen mit dem DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. aufgestellt. Die Norm beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung des Widerstands von CSP-Systemen (Schutz gegen kryogenen Auslauf, en: cryogenic spill protection) gegen kryogene Strahlen als Folge einer Freisetzung unter Druck, die nicht zu Eintauchbedingungen führt. Es ist anwendbar, wenn CSP-Systeme auf Kohlenstoffstahl installiert sind und mit kryogenen Flüssigkeiten in Kontakt kommen. Diese Norm ist eine Erstausgabe.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN ISO 20088-3:2020-02 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) die Übersetzung des letzten Satzes von 5.3.1 wurde korrigiert, sodass es jetzt heißt "[...] dessen Innendurchmesser über eine Länge von 200 mm bis 250 mm sich graduell auf 10 mm verkleinert [...]."; b) die Übersetzung des zweiten Satzes von 5.3.1 wurde korrigiert, sodass es jetzt heißt "[...] und aus einem Edelstahlrohr mit einem Nenndurchmesser von 10 mm und einem Außendurchmesser von 20 mm bis 30 mm, –0,5/+0,5 mm, hergestellt sein, [...]"; c) die Übersetzung des dritten Satzes von 5.4 wurde korrigiert, so dass es jetzt heißt "Es liegt in der Verantwortung des Prüflabors, die ordnungsgemäße Konstruktion eines solchen Gegenstands sicherzustellen sowie [...] mit dem Probekörper kommt (bei rohrförmigen Probekörpern sollte keine Flüssigkeit in das Innere des Probekörpers gelangen dürfen)."; d) Korrektur von "CPS-Baugruppe" in "CSP-Baugruppe" in Abschnitt 9 e).
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 032-02-10 AA - Anlagen und Ausrüstung für Flüssigerdgas
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 282 - Anlagen und Ausrüstung für Flüssigerdgas
Zuständiges internationales Arbeitsgremium
ISO/TC 67/SC 9 - Erzeugungs-, Transport- und Speichereinrichtungen für tiefkalt verflüssigte Gase