DIN-Normenausschuss Erdöl- und Erdgasgewinnung (NÖG)
IEC 60079-13
Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 13: Schutz von Einrichtungen durch einen überdruckgekapselten Raum "p" und einen fremdbelüfteten Raum "v"
Explosive atmospheres - Part 13: Equipment protection by pressurized room "p" and artificially ventilated room "v"
Einführungsbeitrag
Die Norm IEC 60079-13 wurde vom IEC/TC 31 "Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen" erarbeitet.
Die zweite Ausgabe der Norm stellt eine wesentliche technische Revision der Anforderungen an den Geräteschutz durch überdruckgekapselten Raum "p" und künstlich belüfteten Raum "v" dar und sollte in ihrer Gesamtheit als Dokument zur Erfüllung aller neuen Anforderungen gesehen werden. Sie beschreibt die Anforderungen an die Planung, Konstruktion, Bewertung, Verifizierung und Kennzeichnung von Räumen zum Schutz von im Inneren vorhandenen Geräten durch Überdruckkapselung oder künstliche Belüftung oder beides, in gas- oder staubexplosionsgefährdeten Atmosphären mit oder ohne interne Quellen von brennbarem Gas oder Dampf.
Das umfasst explosionsgefährdete Gasatmosphären, die Geräteschutzniveau (EPL) "Gb" oder "Gc", oder explosionsgefährdete Staubatmosphären, die Geräteschutzniveau (EPL) "Db" oder "Dc" erfordern.
Die Norm ist auch anwendbar auf einen Raum in einem nicht-explosionsgefährdeten Bereich, der eine interne Quelle der Freisetzung eines brennbaren Gases oder Dampfes enthält.
Die Norm befasst sich mit Räumen, die teilweise beim Hersteller gefertigt werden und bei denen vorgesehen ist, die endgültige Fertigstellung vor Ort durchzuführen, sowie Räume, die vollständig vor Ort aufgebaut werden. Räume, die teilweise beim Hersteller gefertigt werden, können die Überprüfung durch Dritte einschließen. Für vollständig vor Ort gebaute Räume kann die Norm von Anlagenbetreibern als Leitfaden für die Beurteilung dieser Einrichtungen genutzt werden.
Der in dieser Norm verwendete Begriff "Raum" umfasst einzelne oder mehrere Räume, ein ganzes Gebäude oder einen Raum innerhalb eines Gebäudes.
Ein Raum ist dadurch gekennzeichnet, dass er für das Betreten durch Personen vorgesehen ist, und schließt Einlass- und Auslasskanäle ein. Akustische Hauben und andere ähnliche Gehäuse, die für das Betreten durch Personen entworfen sind, können auch als Raum betrachtet werden.
Diese Norm enthält auch Anforderungen für zugehörige Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen, die gewährleisten, dass die Überdruckkapselung, Vorspülung und Überdruckhaltung in Betrieb vorhanden sind und aufrechterhalten werden.
Nicht enthalten sind Anforderungen, die erforderlich sein können, um eine angemessene Qualität der Atemluft für das Personal bezüglich Giftigkeit und Temperatur innerhalb des Raums sicherzustellen.
Die Anwendung nationaler Richtlinien und Anforderungen ist bezogen auf die Sicherheit des Personals erforderlich.
Der Schutz von Räumen mit einem inerten oder brennbaren Gas liegt außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm. Bei derartigen Anwendungen handelt es sich um Spezialfälle, auf die zum Teil IEC 60079-2 über "Geräteschutz durch Überdruckkapselung" Bezug nimmt.
Als Hilfe für den Leser ist im Vorwort der Norm zusätzlich eine Übersicht der signifikanten technischen Änderungen enthalten:
a) Änderung des Titels der Norm, um "künstlich belüfteten Raum 'v'" zusätzlich zum "überdruckgekapselten Raum 'p'" mit aufzunehmen
b) Ergänzung um die Zündschutzarten "pb", "pc" und "vc" und Streichung der Zündschutzarten "px", "py", "pz" und "pv"
c) Erläuterung der Unterschiede zwischen den Zündschutzarten Überdruckkapselung und künstliche Belüftung
d) Streichung des Schutzes von Räumen mit einem inerten Gas oder brennbarem Gas aus dem Anwendungsbereich dieser Norm
e) Ergänzung eines informativen Anhangs mit Beispielen zur Anwendung der Zündschutzarten Überdruckkapselung oder künstliche Belüftung oder Überdruckkapselung und künstliche Belüftung.
Zusätzliche Kennzeichnungen für überdruckgekapselte oder künstlich belüftete Räume:
Überdruckgekapselte Räume müssen an gut sichtbarer Stelle folgende Kennzeichnungen aufweisen:
- die Aufschrift "Überdruckgekapselter Raum"
- den Namen des Herstellers oder des Verantwortlichen für die Installation
- den Namen oder die Bezeichnung des überdruckgekapselten Raums
- die Gruppen- und Temperaturklasse von explosionsgeschützten Betriebsmitteln in dem überdruckgekapselten Raum
- das Volumen des überdruckgekapselten Raums, den Mindestvolumenstrom und die Mindestvorspülzeit
- den angewandten Mindestüberdruck.
Alle Türen des überdruckgekapselten Raums müssen an der Innenseite und Außenseite wie folgt gekennzeichnet sein:
"WARNUNG: Überdruckgekapselter Raum - Türen geschlossen halten".
Künstlich belüftete Räume müssen an gut sichtbarer Stelle folgende Kennzeichnungen aufweisen:
- die Aufschrift "Belüfteter Raum geschützt durch künstliche Belüftung"
- den Namen des Herstellers oder des Verantwortlichen für die Installation
- den Namen oder die Bezeichnung des belüfteten Raums
- die Gruppen- und Temperaturklasse von explosionsgeschützten Betriebsmitteln in dem belüfteten Raum
- das Volumen des belüfteten Raums, den Mindestvolumenstrom beim Vorspülen und die Mindestvorspülzeit
- den Mindestvolumenstrom im Betrieb.
Ist die Türstellung hinsichtlich der Lüftungsleistung wesentlich, muss auf der Innen- und Außenseite der Tür deutlich angegeben sein, in welcher Stellung die Tür gehalten werden muss, zum Beispiel
"WARNUNG - Belüfteter Raum - Tür geschlossen halten".
Diese IEC-Norm wird von CENELEC als zweite Ausgabe von EN 60079-13 und in Deutschland als zweite Ausgabe von DIN EN 60079-13 (VDE 0170-313) veröffentlicht werden.