DIN-Normenausschuss Erdöl- und Erdgasgewinnung (NÖG)
DIN EN ISO 15156-2
Erdöl- und Erdgasindustrie - Werkstoffe für den Einsatz in H₂S-haltiger Umgebung bei der Öl- und Gasgewinnung - Teil 2: Gegen Rissbildung beständige unlegierte und niedriglegierte Stähle und Gusseisen (ISO 15156-2:2009); Deutsche Fassung EN ISO 15156-2:2009
Petroleum and natural gas industries - Materials for use in H₂S-containing environments in oil and gas production - Part 2: Cracking-resistant carbon and low alloy steels, and the use of cast irons (ISO 15156-2:2009); German version EN ISO 15156-2:2009
Einführungsbeitrag
Dieser Teil von ISO 15156 nennt Anforderungen und gibt Empfehlungen für die Auswahl und Qualifizierung von unlegierten und niedriglegierten Stählen für den Betrieb in Einrichtungen der Öl- und Gasgewinnung und in Erdgasbehandlungsanlagen im Bereich H2S-haltiger Umgebungen, deren Versagen ein mögliches Gesundheits- und Sicherheitsrisiko für die Allgemeinheit und das Personal oder für die Umwelt darstellen kann. Er kann angewendet werden zur Vermeidung kostspieliger Beschädigungen infolge von Korrosion der Anlage selbst. Er ergänzt, ersetzt aber nicht die in einschlägigen Berechnungscodes, Normen oder Regelwerken enthaltenen Anforderungen an Werkstoffe. Dieser Teil von ISO 15156 behandelt die Beständigkeit dieser Stähle gegen Beschädigungen, die durch H2S induzierte Spannungsrisskorrosion (SSC) und den damit verbundenen Erscheinungen der spannungsorientierten wasserstoffinduzierten Rissbildung (SOHIC) und der Weichzonenrissbildung (SZC) verursacht werden können. Dieser Teil von ISO 15156 behandelt außerdem die Beständigkeit dieser Stähle gegen wasserstoffinduzierte Rissbildung (HIC) und deren mögliche Verbindung zu Stufenrissen (SWC). Dieser Teil von ISO 15156 behandelt ausschließlich die Rissbildung. Er befasst sich nicht mit Werkstoffverlusten durch allgemeine (Massenverlust) oder örtliche Korrosion. Tabelle 1 enthält als nicht erschöpfende Liste eine Übersicht von Ausrüstungen, die in den Anwendungsbereich dieses Teiles von ISO 15156 fallen, einschließlich zugelassener Ausnahmen. Dieser Teil von ISO 15156 gilt für die Qualifizierung und Auswahl von Werkstoffen für Ausrüstungen, die unter Verwendung von konventionellen Kriterien für die elastische Auslegung ausgelegt und gebaut wurden. Für Auslegungen, die auf Plastizitätskriterien (zum Beispiel Verformung und plastischer Grenzzustand) beruhen, siehe ISO 15156-1:2009, Abschnitt 5. Anhang A enthält eine Auflistung von SSC-beständigen unlegierten und niedriglegierten Stählen und A.2.4 enthält Anforderungen an die Verwendung von Gusseisen. Dieser Teil von ISO 15156 ist nicht zwangsläufig auch für die Anwendung auf Ausrüstungen in Raffinierungs- oder nachgeschalteten Verfahren und Einrichtungen geeignet. Für Deutschland hat hieran der Arbeitsausschuss NA 109-00-01-AA "Materialien, Ausrüstungen und Offshore-Bauwerke für die Erdöl-, petrolchemische und Erdgasindustrie - Spiegelausschuss zu CEN/TC 12 und ISO/TC 67" im Normenausschuss Erdöl- und Erdgasgewinnung (NÖG) des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. mitgearbeitet.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN ISO 15156-2:2005-07 und DIN EN ISO 15156-2 Berichtigung 1:2007-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Berücksichtigung des ISO 15156-2 Technical Circular 1:2007-12; b) Einarbeitung der Anforderungen an die Schweißverfahrensprüfung für Auftragsschweißungen; c) Einarbeitung von Änderungen der Einschränkungen, die für Tabelle A.1 hinsichtlich der Härte von Schweißnähten gelten; d) Einarbeitung von ISO-Härtenormwerten, die gleichwertig zu den ASTM-Härtenormwerten sind.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 12 - Öl- und Gasindustrie einschließlich kohlenstoffarmer Energieträger