DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP)
DIN 23011-4
Steinkohlenaufbereitung - Aufbereitungsanlagen - Teil 4: Technische Vereinbarungen im Rahmen der Festlegung von Gewährleistungen
Preparation of hard coal - Preparation plants - Part 4: Technical agreements with regard to the fixation of guaranties
Einführungsbeitrag
Die Normen wurden vom Arbeitsausschuss 08/9 "Rohstoffuntersuchungen/Steinkohlenaufbereitung" des FABERG erstellt.
DIN 23011-4:
Bei der Erteilung von Aufträgen zur Erstellung von vollständigen Aufbereitungsanlagen, Teilanlagen oder Anlagenteilen treffen die Vertragspartner im Rahmen der Festlegung von Gewährleistungen im Allgemeinen gesonderte Vereinbarungen über die geforderte Leistung (Durchsatz und Aufbereitungserfolg), den Umfang der technischen Einrichtungen, die Güte der verwendeten Werkstoffe sowie die hierfür maßgebenden Voraussetzungen, den Nachweis der Erfüllung der technischen Vereinbarungen und die Abnahme.
Die Norm enthält Festlegungen und Anleitungen zur Abfassung solcher technischen Vereinbarungen.
DIN 23011-5:
Die Norm legt Anforderungen für die verfahrenstechnischen Überwachung von Anlagen, Teilanlagen und Anlageteilen fest, die der Steinkohlenaufbereitung dienen. Die verfahrenstechnische Überwachung dient dazu, die zur Aufbereitung notwendigen Verfahren nach der Beschaffenheit des Rohstoffs zu steuern, die zur Aufbereitung notwendigen Verfahren den Anforderungen des Marktes anzupassen und im Rahmen der Abnahmeprüfungen den Nachweis für die Erfüllung der technischen Vereinbarungen zu führen (DIN 23011-4). Die Eigenschaften des Rohstoffs müssen bekannt sein, um die eingesetzten Einrichtungen auf das Aufbereitungsziel abzustimmen. Hierzu bedarf es einer ständigen Überwachung der Mengen und Eigenschaften des Rohstoffs, der Teilerzeugnisse und der Enderzeugnisse.
DIN 23011-7:
Die Norm ist auf die maschinentechnische Überwachung von Steinkohlenaufbereitungsanlagen, Teilanlagen und Anlageteilen zur Steinkohlenaufbereitung anzuwenden. Die maschinentechnische Überwachung bei der Aufbereitung der Steinkohle dient dazu, einen möglichst störungsfreien Betriebsablauf zu erreichen, bei Abweichungen vom Sollzustand die Veranlassung geeigneter Maßnahmen sicherzustellen sowie Verfahrensgänge, Maschinen und vergleichbare technische Arbeitsmittel mit ungerechtfertigt hohem Aufwand für die Instandsetzung zu erkennen.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 23011-4:1985-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begriffe und Definitionen z. T. geändert; b) Muster eines Prüfplans erweitert; c) Norm redaktionell überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062 BR - Beirat des DIN-Normenausschusses Materialprüfung (NMP)