DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP)
DIN CEN/TS 15103
Feste Biobrennstoffe - Verfahren zur Bestimmung der Schüttdichte; Deutsche Fassung CEN/TS 15103:2005
Solid biofuels - Methods for the determination of bulk density; German version CEN/TS 15103:2005
Verfahren
Vornorm
Einführungsbeitrag
Die Europäischen Technischen Spezifikationen wurden vom CEN/TC 335 "Feste Biobrennstoffe" erstellt, dessen Sekretariat vom SIS (Schweden) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NMP 582 "Feste Biobrennstoffe" im NMP.
DIN CEN/TS 15103:
Festgelegt ist ein Verfahren zur Bestimmung der Schüttdichte von festen Biobrennstoffen unter Anwendung eines Standard-Messbehälters. Das Verfahren gilt für alle festen Biobrennstoffe mit einer nominellen Siebgröße von höchstens 100 mm.
DIN CEN/TS 15104:
Festgelegt ist ein auf ISO/TS 12902 basierendes Verfahren zur Bestimmung des Gehaltes an Gesamtkohlenstoff, Wasserstoff und Stickstoff von festen Biobrennstoffen. Das Prinzip des Verfahrens besteht aus der Verbrennung einer bekannten Masse der Probe in Sauerstoff oder einem Sauerstoff-Trägergas-Gemisch derart, dass sie in Asche und gasförmige Verbrennungsprodukte umgewandelt wird. Die Massenanteile an Kohlenstoffdioxid, Wasserdampf und Stickstoff im Gasstrom werden quantitativ durch geeignete instrumentelle Gas-Analyseverfahren bestimmt.
DIN CEN/TS 15105:
Festgelegt ist ein Verfahren zur Bestimmung der Gehalte an wasserlöslichem Chlorid, Natrium und Kalium in festen Biobrennstoffen durch Extraktion mit Wasser in einem geschlossenen Behälter sowie deren anschließende quantitative Bestimmung durch unterschiedliche Analyseverfahren. Das Verfahren ist auf alle festen Biobrennstoffe mit einem wasserlöslichen Chloridanteil von mehr als 50 mg/kg und einem wasserlöslichen Natrium- und Kaliumanteil von mehr als 10 mg/kg anwendbar.
DIN CEN/TS 15150:
Festgelegt ist die Bestimmung der Teilchendichte von verdichteten Brennstoffen wie Pellets oder Presslingen. Da die Teilchendichte kein absoluter Wert ist, sind mit der Normung ihres Bestimmungsverfahrens die Bedingungen für Vergleichsbestimmungen geschaffen.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062-05-82 AA - Biogene Festbrennstoffe