DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP)
DIN EN ISO 18134-2
Biogene Festbrennstoffe - Bestimmung des Wassergehaltes - Teil 2: Vereinfachtes Verfahren (ISO 18134-2:2024); Deutsche Fassung EN ISO 18134-2:2024
Solid biofuels - Determination of moisture content - Part 2: Simplified method (ISO 18134-2:2024); German version EN ISO 18134-2:2024
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt das Verfahren zur Bestimmung des Wassergehaltes einer Versuchsprobe von biogenen Festbrennstoffen durch Trocknen in einem Ofen fest und wird angewendet, wenn nicht die höchste Präzision erforderlich ist, zum Beispiel zur routinemäßigen Produktionskontrolle im Betrieb. Das in diesem Dokument beschriebene Verfahren ist auf alle biogenen Festbrennstoffe anwendbar. Der Wassergehalt von biogenen Festbrennstoffen (im Anlieferungszustand) wird immer bezogen auf die Gesamtmasse der Versuchsprobe (Bezugsbasis Feuchtmasse) angegeben. Der Unterschied zwischen diesem Verfahren und dem Referenzverfahren in ISO 18134-1 besteht darin, dass die Wirkung des Auftriebs vernachlässigt wird und nur eine einzige Bestimmung erforderlich ist. Das Gewicht eines noch heißen Trockenblechs ist infolge des Auftriebs geringer als das Gewicht des kalten Trockenblechs. Die Größenordnung des Auftriebseffekts hängt von der Größe und dem Gewicht des Trockenblechs ab. Biomassematerialien können geringe Mengen an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC, englisch: volatile organic compounds) enthalten, die bei der Bestimmung des Wassergehaltes durch Ofentrocknung verdampfen können. Die Freisetzung derartiger Verbindungen ist im Verhältnis zum Gesamtgehalt an Wasser, der mit diesem Verfahren bestimmt wird, verhältnismäßig gering und wird in diesem Dokument vernachlässigt. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-05-82 AA "Biogene Festbrennstoffe" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN ISO 18134-2:2017-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Überarbeitung des Titels, wobei "Ofentrocknung" entfernt wurde; b) Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" aktualisiert; c) in Abschnitt 6, Bereitstellung spezifischerer Informationen zur Probenvorbereitung; d) in 6.1, Hinzufügung eines Warnhinweises zur Vermeidung von Feuchtigkeitsgewinn oder -verlust während der Probenvorbereitung; e) Dokument redaktionell überarbeitet.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062-05-82 AA - Biogene Festbrennstoffe
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 335 - Biogene Festbrennstoffe
Zuständiges internationales Arbeitsgremium
ISO/TC 238/WG 4 - Physikalische und mechanische Prüfverfahren