DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP)
DIN EN 933-9
Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteinskörnungen - Teil 9: Beurteilung von Feinanteilen - Methylenblau-Verfahren; Deutsche Fassung EN 933-9:2022
Tests for geometrical properties of aggregates - Part 9: Assessment of fines - Methylene blue test; German version EN 933-9:2022
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt das für die Erstprüfung und in Streitfällen anzuwendende Referenzverfahren für die Bestimmung des Methylenblau-Werts für die Korngrößenfraktion 0/2 mm in feinen Gesteinskörnungen oder Gesteinskörnungsgemischen (MB) fest. Ferner wird im normativen Anhang A ein Referenzverfahren für die Bestimmung des Methylenblau-Werts für die Korngrößenfraktion 0/0,125 mm (MBF) festgelegt. Für andere Zwecke, wie die werkseigene Produktionskontrolle, können andere Verfahren angewendet werden, sofern ein ausreichender Zusammenhang zum Referenzverfahren nachgewiesen wurde. Anhang B legt die Herstellung von 10 g/l Methylenblau-Lösung fest. Anhang C legt das Verfahren zur Bestimmung des Methylenblau-Werts von Kaolinit (MBk) fest. Anhang B und Anhang C sind normativ. Im informativen Anhang D wird eine Konformitätsprüfung beschrieben, bei der eine einzelne Menge Farbstoff-Lösung äquivalent zu einem festgelegten Grenzwert zugeführt wird. Diese Prüfung kann als Teil einer werkseigenen Produktionskontrolle angewendet werden. Ein Beispiel für ein Prüfprotokoll ist im informativen Anhang E enthalten. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 154 "Gesteinskörnungen" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-03-13 AA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 062/FGSV: Gesteinskörnungen; Prüfverfahren, Petrographie, Probenahme und Präzision" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 933-9:2013-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt "Normative Verweisungen" wurde ergänzt durch EN 933-2, auf die in 6.1.7, Analysensiebe, verwiesen wird; b) Abschnitt "Begriffe" wurde ergänzt durch den Begriff Laboratoriumsprobe; c) Abschnitt 6 "Prüfeinrichtungen" wurde neu strukturiert und umfasst jetzt zwei Unterabschnitte, 6.1 "Allgemeine Prüfeinrichtungen" und 6.2 "Spezielles Gerät", da spezielles Gerät (gefärbte Glasflasche) im ehemaligen Anhang C verwendet wurde; d) die Analysensiebe in 6.1.7 wurden durch ein 0,125 mm Sieb ergänzt, das im normativen Anhang A verwendet wird; e) die Anmerkung im ehemaligen Abschnitt 6.4 zu alternativen Arten von Mischern wurde in regulären Text umgewandelt; f) die Vortrocknungstemperatur für natürliche und industriell hergestellte Gesteinskörnungen wurde auf (110 ± 5) °C erhöht (Abschnitt 7) und der Abschnitt wurde unterteilt in Allgemeines, Vorbereitung ohne Vortrocknung und Vorbereitung mit Vortrocknung; g) die Durchführung wurde durch einen neu strukturierten Text und ein veranschaulichendes Bild klarer beschrieben (Abschnitt 8); h) der Anwendungsbereich, die Begriffe und der Inhalt des Prüfberichts wurden an die aktuellen Regeln angepasst und der Text wurde klarer formuliert; i) die Reihenfolge der Anhänge wurde geändert, so dass die normativen Anhänge an erster Stelle stehen; j) die Anmerkung im ehemaligen Anhang D mit Empfehlungen zur Überprüfung von MBK wurde in einem neuen Abschnitt C.1 "Allgemeines" in regulären Text umgewandelt; k) Anhang A, der ehemalige Anhang C und der ehemalige Anhang D wurden neu strukturiert; l) die Titel von Anhang A und dem ehemaligen Anhang D wurden gekürzt; m) die Zeilennummern in Anhang E wurden gestrichen.