DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP)
IEC 60079-19
Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 19: Gerätereparatur, Überholung und Regenerierung
Explosive atmospheres - Part 19: Equipment repair, overhaul and reclamation
Einführungsbeitrag
Im Oktober 2019 ist der Teil 19 der Internationalen Norm IEC 60079 erschienen. Die Norm befasst sich mit der Gerätereparatur, Überholung und Regenerierung für Bereiche mit explosionsfähiger Atmosphäre. Die vierte Ausgabe ersetzt die dritte Ausgabe von 2010. Die Norm geht auf die Besonderheiten der jeweiligen Zündschutzarten ein, um sicherzustellen, das ein elektrisches Betriebsmittel nicht zur Zündquelle wird. Es werden auch Prozeduren zur Reparatur, Regenerierung und Reklamation definiert, sodass eine Übereinstimmung mit den entsprechenden Ex-Normen überprüft werden kann, auch wenn ein Reparaturbetrieb kein IEC-Ex-Zertifikat hat. Die Norm weist auf die Notwendigkeit einer gewissen Kompetenz der Reparaturbetriebe und deren Personal hin. Der größte Teil des Inhaltes bezieht sich auf die elektrischen Maschinen, weil hier ein umfassendes Regelwerk vorhanden ist.
Die vierte Ausgabe enthält viele kleine Änderungen bei der Wortwahl. Grundlegende, wichtige Änderungen sind hier nicht zu finden. Als einzige große Änderung wird darauf hingewiesen, dass bei der Zündschutzart "i" die Reparatur von Multilayer-Platinen dem Hersteller vorbehalten ist. Diese Komponenten sind zur Reparatur nicht geeignet. Die Kennzeichnung von reparierten Betriebsmitteln durch das R-Symbol im Quadrat oder im Dreieck wird jetzt durch den IEC-Schriftzug außerhalb des Symbols erweitert. Des Weiteren wird im Teil 19 ausführlich auf die Kompetenz von Reparaturbetrieben eingegangen. Reparaturbetriebe sollen ein Qualitätssicherungssystem haben und es soll eine verantwortliche Person benannt werden. Alle Mitarbeiter, die sich mit der Reparatur von explosionsgeschützten Maschinen beschäftigen, sollen kompetent sein und das soll durch Schulungen und Bewertungen belegt werden. Mit den Schulungen soll sichergellt werden, dass der aktuelle Stand der Technik immer bekannt ist. Die Aufzeichnungen und Berichte im Reparaturprozess werden ebenfalls spezifiziert und sind sehr umfangreich.
Als Beispiel für im Teil 19 gestellte technische Anforderungen sei die Zündschutzart "e" (erhöhte Sicherheit) aufgeführt. Die Tests für die Zündschutzarten "eb" und "ec" stellen Reparaturbetriebe vor enorme Herausforderungen, weil Reparaturbetriebe in der Regel nicht mit zündfähigen Gemischen hantieren. Um diese Tests durchführen zu können, ist in der Regel eine zugelassene Überwachungsstelle oder die PTB hinzuzuziehen. Im Bild 1 ist der Versuchsaufbau für diese Prüfung zu sehen.
((Bild 1: Versuchsmuster für die Zündwirksamkeitsprüfung einer Wicklung in Zündschutzart "e"))
Das Isolationssystem der Wicklung wird für diese Prüfungen mit einem zündfähigen Gemisch gefüllt. In Abhängigkeit von der Betriebsmittegruppe IIB oder IIC wird über Gasanschlüsse ein spezielles zündfähiges Gemisch in das Prüfmuster eingebracht. Bei der anschließenden Spannungsprüfung der Ständerisolierung darf keine Zündung des Prüfgemischs erfolgen.
Für Ständerisolierungen "eb" und "ec" wird eine Spannungsprüfung mit dem 1,5-fachen Effektivwert der Bemessungsspannung des Prüfmusters für die Dauer von drei Minuten durchgeführt.
Für Ständerisolierungen "eb" wird das Prüfmuster mit einem genormten Stoßimpuls mehrfach beaufschlagt. In Bild 2 ist der Stoßimpuls für "eb"-Prüfungen zu sehen.
((Bild 2: Stoßspannungsprüfung für "eb"-Ständerisolierung))
Ständerwicklungen, die den Test für "eb" und "ec" bestanden haben, dürfen für Zone 1 zugelassen werden. Wurde das Prüfmuster nur nach "ec" geprüft, ist nur eine Zulassung für Zone 2 möglich.
Es ist absehbar, dass die Deutsche Fassung von DIN EN 60079-19:2015-09 an die nun vorliegende vierte Auflage von IEC 60079-19:2019-10 angepasst wird.
Es sei an dieser Stelle abschließend erwähnt, dass die Praxis der IEC-Ex-Zertifizierung von Reparaturwerken in Deutschland eher die Ausnahme ist, weil es in Deutschland die befähigten Personen gibt. Diese werden in Deutschland durch die Bezirksregierungen anerkannt und erstellen nach einer Reparatur für die Betreiber Prüfbescheinigungen, um die Normkonformität der durchgeführten Arbeiten zu bestätigen. Als Grundlage für diese Praxis dienen die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201), die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herausgegeben werden. Bei dieser bewährten Abnahmeprozedur liefert eine zusätzliche IEC-Ex-Zertifizierung keinen Mehrwert für die Reparaturbetriebe und die Betreiber.