DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP)
DIN ISO 2889 Beiblatt 5
Probenentnahme von luftgetragenen radioaktiven Stoffen aus Kanälen und Kaminen kerntechnischer Anlagen; Beiblatt 5: Bestimmung der aktivitätsbezogenen Korrektionsfaktoren: aktivitätsbezogener Gesamtverlustfaktor und aktivitätsbezogener Rohrfaktor
Sampling airborne radioactive materials from the stacks and ducts of nuclear facilities; Supplement 5: Estimation of the activity-related correction factors: activity-related total-loss factor and activity related tube factor
Einführungsbeitrag
DIN ISO 2889:2012-07 beschreibt die Anforderungen an die Probenentnahme von luftgetragenen radioaktiven Stoffen aus Kanälen und Kaminen kerntechnischer Anlagen. Durch eine Reihe von Beiblättern - derzeit sind 5 vorgesehen - soll die Anwendung der Norm unterstützt und Hinweise für besondere Aspekte gegeben werden. Bisher sind folgende Beiblätter veröffentlicht: - Beiblatt 1: Verteilung von Aktivität über dem Aerosolpartikeldurchmesser; - Beiblatt 2: Abschätzung der Änderungen der Konzentration der Aerosolpartikel infolge nicht-isokinetischer Probenentnahme - Beiblatt 4: Sammelverfahren - Beiblatt 5: Bestimmung der aktivitätsbezogenen Korrektionsfaktoren: aktivitätsbezogener Gesamtverlustfaktor und aktivitätsbezogener Rohrfaktor Die Überwachung der Aktivitätsableitungen radioaktiver Stoffe mit der Fortluft aus kerntechnischen Anlagen wird aus folgenden Gründen durchgeführt: 1) zum einen geben Höhe und Änderungen der Aktivitätsableitungen radioaktiver Stoffe dem Betreiber der Anlage Hinweise auf die Güte der Rückhalteeinrichtungen und auf Änderungen im Betriebszustand; 2) zum anderen dient die Überwachung der Aktivitätsableitungen der Bilanzierung der abgeleiteten Aktivitäten, dem Nachweis, dass keine von der Aufsichtsbehörde vorgegebenen Grenzwerte überschritten werden und als Grundlage für die Berechnung der Strahlenexposition der Bevölkerung. Die Überwachung und Bilanzierung der Aktivitätsableitungen von Radionukliden mit der Fortluft erfolgt bei Kernkraftwerken nach der Richtlinie für Emissionen und Immissionen (REI) sowie der KTA 1503.1. Da für das Ziel 1) nur ungefähre Werte der Aktivitätsableitungen und vor allem zeitliche Änderungen dieser Werte von Bedeutung sind, sind größere Messunsicherheiten zulässig. Für die Bilanzierung der Aktivitätsableitungen, dem Ziel 2), sollen die Messunsicherheiten dagegen möglichst klein sein. Daher müssen bei diesen Messungen alle Einflüsse, die zu einer Verfälschung der Werte führen können, berücksichtigt und nach Möglichkeit reduziert oder korrigiert werden. Im nun vorliegenden Beiblatt 5 werden Begriffsbestimmungen und Hinweise für die Bestimmung der notwendigen aktivitätsbezogenen Korrektionsfaktoren für die Verfahren bei der Bestimmung der Aktivitätsableitungen von an Aerosolpartikel gebundenen Radionukliden für die Bilanzierung aufgeführt. Zuständig ist das DKE/GUK 967.2 "Aktivitätsmessgeräte für den Strahlenschutz" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE, Gemeinschaftsgremium mit dem Normenausschuss Radiologie (NAR).
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/K 967 - Mess-, Steuer- und Regelungstechnik im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung