DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP)
DIN EN 14362-3
Textilien - Verfahren für die Bestimmung bestimmter aromatischer Amine aus Azofarbstoffen - Teil 3: Nachweis der Verwendung gewisser Azofarbstoffe, die 4-Aminoazobenzol freisetzen können; Deutsche Fassung EN 14362-3:2012
Textiles - Methods for the determination of certain aromatic amines derived from azo colorants - Part 3: Detection of the use of certain azo colorants, which may release 4-aminoazobenzene; German version EN 14362-3:2012
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument (EN 14362-3) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 248 "Textilien und textile Erzeugnisse" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-05-12 AA "Textilchemische Prüfverfahren und Fasertrennung" im Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Azofarbstoffe, die 4-Aminoazobenzol bilden können, erzeugen unter den Bedingungen von EN 14362-1 die Amine Anilin und 1,4-Phenylendiamin. Die Anwesenheit dieser 4-Aminoazobenzol-Farbstoffe kann ohne zusätzliche Angaben (zum Beispiel die chemische Struktur des verwendeten Farbstoffs) oder ohne ein spezielles Verfahren nicht zuverlässig bestimmt werden. Dieser Teil der EN 14362 ergänzt den Teil 1 und beschreibt ein spezielles Verfahren zum Verwendungsnachweis bestimmter Azofarbstoffe in Bedarfsgegenständen, die 4-Aminoazobenzol freisetzen können, - die ohne vorherige Extraktion reduziert werden können, insbesondere bei Textilien aus Zellulosefasern und Eiweißfasern (zum Beispiel Baumwolle, Viskose, Wolle, Seide); - die durch Extraktion der Fasern verfügbar sind (zum Beispiel Polyester oder Kunstleder). Bei bestimmten Fasermischungen kann es erforderlich sein, beide Teile dieser Norm (ohne oder mit Extraktion) anzuwenden. Die Methode erfasst auch 4-Aminoazobenzol (Solvent Yellow 1), das bereits ohne reduktive Vorbehandlung im Erzeugnis als freies Amin vorliegen kann. Mit Ausnahme von 4-Aminoazobenzol kann die Verwendung bestimmter Azofarbstoffe, die durch reduktive Spaltung ihrer Azogruppe(n) ein oder mehrere weitere aromatische Amine freisetzen und in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr.1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) aufgeführt sind, mit dem vorliegenden Verfahren quantitativ nicht bestimmt werden. Nach Auswahl einer gefärbten Probe aus dem textilen Erzeugnis wird eine Farbstoffextraktion für Dispersionsfarbstoffe durchgeführt und/oder mittels Verfahren der direkten Reduzierung für die anderen Farbstoffklassen geprüft (siehe EN 14362-1). Die Textilprobe oder der Rückstand der Probenextraktion wird mit Natriumdithionit in einer alkalischen Lösung bei 40 °C in einem geschlossenen Gefäß behandelt. Das in dem Prozess freigesetzte 4-Aminoazobenzol wird mittels Flüssig-Flüssig-Extraktion in eine tert-Butylmethylether-Phase überführt. Ein Aliquot der tert-Butylmethylether-Phase wird für die Analyse verwendet. Der Nachweis und die Bestimmung von 4-Aminoazobenzol können mittels chromatografischer Verfahren durchgeführt werden. Wenn 4-Aminoazobenzol mit einem chromatografischen Verfahren nachgewiesen wurde, dann muss der Nachweis durch ein oder mehrere alternative(s) Verfahren bestätigt werden.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062-05-12 AA - Textilchemische Prüfverfahren und Fasertrennung