DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP)
DIN EN 15359
Feste Sekundärbrennstoffe - Spezifikationen und Klassen; Deutsche Fassung EN 15359:2011
Solid recovered fuels - Specifications and classes; German version EN 15359:2011
Einführungsbeitrag
Diese Norm legt ein Klassifizierungssystem für feste Sekundärbrennstoffe sowie ein Formular für die Spezifikation von deren Eigenschaften fest. Es werden die Konformitätsregeln beschrieben, die ein fester Sekundärbrennstoff einzuhalten hat, um nach dem Klassifizierungssystem klassifiziert zu werden. Weiterhin wird erklärt, wie der Lieferant eine Erklärung der Übereinstimmung mit den verschiedenen Europäischen Normen für feste Sekundärbrennstoffe erstellen kann.
Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 343 "Feste Sekundärbrennstoffe" erarbeitet, dessen Sekretariat vom SFS (Finnland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-05-83 AA "Sekundärbrennstoffe" im NMP.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN CEN/TS 15359:2006-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Vornormcharakter aufgehoben; b) normative Verweisungen aktualisiert; c) herausgearbeitet, dass SRF noch Abfall ist, der vorgesehen ist, in Verbrennungs oder Mitverbrennungsanlagen nach der Richtlinie über die Verbrennung von Abfällen (2000/76/EG) verbrannt zu werden; d) Klassifizierungssystem (siehe Abschnitt 7) und Konformitätsregeln (siehe Abschnitt 8) mit erklärenden Beispielen und Anmerkungen ergänzt; e) Aufbewahrungsdauer einer Laboratoriumsprobe präziser angegeben; f) Weg zur Berechnung des Emissionsfaktors in 9.3 (Eigenschaften, die freiwillig angegeben werden können) ergänzt; g) informativen Anhang D mit Beispielen zur Feststellung der Konformität mit der Klassifizierung der festen Sekundärbrennstoffe aufgenommen; h) Literaturhinweise aktualisiert und ergänzt; i) Inhalt redaktionell überarbeitet.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062-05-83 AA - Sekundärbrennstoffe
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 343 - Feste Sekundärmaterialien, einschließlich fester Sekundärbrennstoffe