DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP)
DIN EN 1097-8
Prüfverfahren für mechanische und physikalische Eigenschaften von Gesteinskörnungen - Teil 8: Bestimmung des Polierwertes; Deutsche Fassung EN 1097-8:2009
Tests for mechanical and physical properties of aggregates - Part 8: Determination of the polished stone value; German version EN 1097-8:2009
Einführungsbeitrag
Dieser Norm-Entwurf legt das für die Erstprüfung und in Streitfällen anzuwendende Referenzverfahren für die Bestimmung des Polierwerts einer groben Gesteinskörnung für Straßenoberflächen fest. Für andere Zwecke, speziell im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle, dürfen andere Verfahren angewendet werden, sofern ein ausreichender Zusammenhang zum Referenzverfahren nachgewiesen wurde. Beispiele für neuere Prüfverfahren sind im Anhang F aufgeführt. Im Anhang A ist ein optionales Verfahren zur Bestimmung des Abriebwertes der Gesteinskörnung festgelegt. Der PVS ist ein Maß für die Beständigkeit von groben Gesteinskörnungen gegen die Polierwirkung von Fahrzeugreifen unter Bedingungen, die denen auf einer Straßenoberfläche ähnlich sind. Die Prüfung wird an Gesteinskörnungen durchgeführt, die durch ein 10-mm-Sieb hindurchgehen und auf einem 7,2-mm-Schlitzsieb zurückbleiben, und besteht aus zwei Teilen:
- Einzelmessproben werden in einer Schnellpoliermaschine einer Polierwirkung ausgesetzt.
- Der erreichte Polierzustand jeder Einzelmessprobe wird mithilfe einer Griffigkeitsmessung ermittelt. Der PSV wird dann aus den Griffigkeitsbestimmungen berechnet.
Der europäische Norm-Entwurf EN 1097-8 wurde vom CEN/TC 154 "Gesteinskörnungen" erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-03-13 AA "Gesteinskörnungen; Prüfverfahren, Petrographie, Probenahme und Präzision" im NMP.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 1097-8:2000-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Hinweis in den Anwendungsbereich aufgenommen, dass das Verfahren als Referenzverfahren für die Erstprüfung und in Streitfällen anzuwenden ist; b) Norm redaktionell überarbeitet.