DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP)
DIN 53579
Prüfung weich-elastischer Schaumstoffe - Eindrückversuch an Fertigteilen
Testing of flexible cellular materials - Indentation test on finished parts
Einführungsbeitrag
Die vorliegende Norm erlaubt, Kraft-Verformungs-Diagramme aufzunehmen, bei denen entweder Wege oder Kräfte vorgegeben werden. Daher wurde die Festlegung des Kraft-Weg-Nullpunktes so gewählt, dass sie auf beliebig gestaltete Fertigteile (mit konvexen und konkaven Grenzflächen, teilweise gerippt oder mit Aussparungen) anwendbar ist und aus dem jeweils ermittelten Diagramm abgelesen werden kann.
Die in dieser Norm festgelegte Prüfung ist nicht geeignet für die Beurteilung der Härte von Profilsträngen aus weich-elastischen Schaumstoffen, die handelsüblich als Moosgummi oder Zellgummi bezeichnet werden. Diese sind nach DIN ISO 11752 zu prüfen.
Diese Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung der Eindrückhärte von formgeschäumten Weichschaumstoffen mit einer Mindestdicke von 10 mm fest. Mit dem Verfahren kann die Eindrückhärte ausgedrückt werden durch
- die Eindrückkraft in Newton, bei einem definiertem Eindrückweg
- den Eindrückweg in Millimeter, bei einer definierten Eindrückkraft.
Dieses Verfahren ist zur Prüfung direkt an den Formteilen geeignet.
Diese Norm ist vom Arbeitsausschuss NA 062-04-37 AA "Prüfung weichelastischer Schaumstoffe" des NMP erstellt worden.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 53579-1:1987-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen überarbeitet; b) detaillierte Definition der einzelnen Prüfparameter mit Einführung von Formelzeichen aufgenommen; c) Festlegung des Kraftnullpunkts mit Auswirkung auf die erzielten Prüfergebnisse geändert; d) Festlegungen für den Nullpunkt des Eindrückweges geändert; e) Angaben zur Genauigkeit der Kraft- und Wegmesskette der Prüfmaschine überarbeitet; f) neue Definitionen zur Anfahrgenauigkeit der Prüfmaschine für Kraft- und Wegvorgaben eingeführt; g) Zeichnungen der einzelnen Eindrückstempel eingefügt; h) Liste der Parameter, die zwischen den betroffenen Parteien zu vereinbaren sind, aufgenommen; i) Grafische Darstellung des Prüfablaufes aufgenommen; j) Eindrückstempel XXII und XXIII aufgenommen.