DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP)
DIN EN 54-24
Brandmeldeanlagen - Teil 24: Komponenten für Sprachalarmierungssysteme - Lautsprecher; Deutsche Fassung EN 54-24:2008
Fire detection and fire alarm systems - Part 24: Components of voice alarm systems - Loudspeakers; German version EN 54-24:2008
Einführungsbeitrag
Die Norm DIN EN 54-24 legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien für Lautsprecher fest, die für die Übertragung von Brandfalldurchsagen als Bindeglied zwischen einer Brandmeldeanlage und den Benutzern eines Gebäudes vorgesehen sind. In dieser Norm werden Festlegungen für zwei Arten der Einsatzumgebung von Lautsprechern getroffen: für Lautsprecher für Typ A, im Allgemeinen für den Innenbereich anzuwenden, und Typ B, im Allgemeinen für den Außenbereich anzuwenden. Die Norm gilt nicht für adressierbare Lautsprecher und Lautsprecher mit aktiven Elementen und behandelt keine Lautsprecher für Sonderanwendungen, zum Beispiel zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, sofern diese Anwendungen zusätzliche oder weitere Anforderungen oder Prüfungen erfordern als die in dieser Norm enthaltenen. Der Zweck eines Lautsprechers für die Sprachalarmierung als Komponente eines Sprachalarmierungssystems ist die Bereitstellung verständlicher Warnungen für Personen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe eines Gebäudes, in dem ein Brandfall vorliegt, und damit diesen Personen ermöglicht, angemessene Maßnahmen entsprechend einem vorbestimmten Evakuierungsplan ergreifen zu können. Der Hauptgrund für die Verwendung eines Sprachalarmierungssystems statt codierter Warnungen durch Signalgeber ist die Verringerung der Reaktionszeit der gefährdeten Personen in einem vorliegenden Notfall sowie die Angabe eindeutiger Anweisungen bezüglich der nächsten Handlungsschritte. Dies bedeutet, dass Lautsprecher für die Sprachalarmierung sowohl ein Mindestmaß an akustischer Leistungsfähigkeit als auch Konstruktions- und Umgebungsanforderungen erfüllen müssen, um für die Anwendungen in Brandmeldeanlagen geeignet zu sein. Die Norm beruht auf der Erkenntnis, dass die genauen akustischen Anforderungen für Lautsprecher für die Sprachalarmierung entsprechend der Art der Räume variieren, in die sie eingebaut werden. Folglich legt die Norm die Mindestanforderungen an Lautsprecher für die Sprachalarmierung sowie ein allgemeines Verfahren für die Prüfung der Funktionsfähigkeit der vom Hersteller angegebenen Parameter fest. Die Norm DIN EN 54-25 wurde erarbeitet, um zusätzliche Anforderungen an funkvernetzte Bestandteile einer Brandmeldeanlage festzulegen, die ebenso leistungsfähig und sicher sein müssen wie über Leitungen verbundene Brandmeldeanlagen und deren Bestandteile der Normenreihe DIN EN 54. Diese zusätzlichen Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale gelten für Bestandteile von Brandmeldeanlagen, die innerhalb und außerhalb von Gebäuden installiert werden und Hochfrequenz-Verbindungen (HF-Verbindungen) zur Kommunikation nutzen. Anforderungen an die Bewertung der Konformität der Bestandteile hinsichtlich der Anforderungen in dieser Norm werden ebenfalls zur Verfügung gestellt. Da das Zusammenwirken der Bestandteile Kenntnisse über das Brandmeldesystem erfordert, enthält die Norm auch Systemanforderungen. Werden in Brandmeldeanlagen (BMA) sowohl Leitungen als auch HF-Verbindungen verwendet, gelten die entsprechenden Teile von DIN EN 54 zusammen mit dieser Norm. Anforderungen an drahtgebundene Verbindungen werden ersetzt oder modifiziert durch die Anforderungen dieser Europäischen Norm. Die Norm gibt keine Einschränkungen vor hinsichtlich
- der vorgesehenen Anwendung des Funkspektrums, zum Beispiel Frequenz, Geräte-Ausgangsleistung
- der zulässigen Höchstanzahl der Bestandteile, die HF-Verbindungen innerhalb der BMA oder eines Übertragungswegs und/oder auf einer HF-Verbindung nutzen
- der zulässigen Höchstanzahl der Bestandteile, die durch den Verlust eines Übertragungswegs und/oder einer HF-Verbindung beeinflusst werden. Diese Anforderungen unterliegen nationalen Vorschriften und können von Land zu Land unterschiedlich sein.
Beide Normen stehen im Zusammenhang mit der EG-Bauprodukte-Richtlinie (89/106/EWG). Die Europäischen Normen wurden vom CEN/TC 72 "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" (Sekretariat: BSI, Vereinigtes Königreich) erarbeitet und werden auf nationaler Ebene vom Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" des FNFW betreut.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 031-02-15 AA - Sprachalarmanlagen - SpA zu CEN/TC 72/WG 23
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 72/WG 3 - Feueralarmeinrichtungen und Alarmdurchsagen