NA 062

DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP)

2018-08-14

Stellungnahme des NA 062-01-76 AA „Chemische und elektrochemische Überzüge“ zur Neuausgabe DIN EN ISO 2081 und DIN EN ISO 2082

Hintergrund:

Die Normen DIN EN ISO 2081:2018-04 „Metallische und andere anorganische Überzüge - Galvanische Zinküberzüge auf Eisenwerkstoffen mit zusätzlicher Behandlung“ und DIN EN ISO 2082:2017-12 „Metallische und andere anorganische Überzüge - Galvanische Cadmiumüberzüge auf Eisenwerkstoffen mit zusätzlicher Behandlung“ sind im Rahmen der Wiener Vereinbarung unter britischer Sekretariatsführung in der CEN/TC 262/WG 14 „Guidelines and specifications for electrodeposited coatings of zinc or cadmium (including supplementary treatments) on iron or steel“ überarbeitet worden.

Beide Normen legen die Verwendung von sechswertigem Chrom in Rezepturen fest, um eine korrosionshemmende Wirkung von galvanisch abgeschiedenen Metallen (Zink und Cadmium) zu erreichen. Im Rahmen der REACh-Verordnung ist die Einfuhr oder Herstellung von sechswertigen Chromverbindungen mit wenigen Ausnahmen ab September 2017 verboten. Trotzdem gibt es Fälle, d. h. speziell zugelassene Einsätze, in denen weiterhin sechswertiges Chrom angewendet wird.

Stellungnahme des zuständigen deutschen Arbeitsausschusses im DIN:

Der Ansatz zur Überarbeitung war aus der Sicht des deutschen Gremiums korrekt, wurde aber nicht umgesetzt, was in allen Stufen kommentiert wurde. Alle vorgelegten Entwürfe zu DIN EN ISO 2081 wurden daher vom deutschen Gremium abgelehnt. Die dazu bei ISO eingereichten Kommentare von deutscher Seite wiesen auf die folgenden Fehler hin, welche nicht behoben wurden:

  • ISO 2081 beschreibt schwerpunkmäßig Cr(VI)-haltige Beschichtungen und erlaubt Cr(VI)-freie Varianten, wenn sie gleiche Eigenschaften aufweisen. Cr(VI)-haltige Beschichtungen sind nach REACh in Europa im Allgemeinen nicht mehr zulässig. Daher ist ISO 2081 für neue Bauteile praktisch nicht mehr anwendbar und wird in der Zukunft nur noch selten benötigt. Ein Beispiel für eine der wenigen Ausnahmen, d.h. für einen speziell zugelassenen Einsatz, findet sich in der Luftfahrtbranche, für die es aber separate Normen gibt.
  • Technisch falsche oder zumindest nicht übliche Begriffe werden in der englischen Fassung der ISO 2018 eingeführt, z. B. „heavyweight trivalent transparent coating“ oder „iridescent passivate conversion coating“. Diese werden zum einen nicht definiert und zum anderen werden  auch nicht immer durchgängig verwendet. Dementsprechend wechselt in der deutschen Fassung die Bezeichnung der Nachbehandlung zwischen „dreiwertiger Chromatierüberzug“, „Passivierungsschicht“ und „Chromatierüberzug“ ohne dass es dafür einen technischen Grund gibt.
  • Es wurden Codes festgelegt, die für dreiwertiges Chrom gar nicht existieren, d. h. es fehlt eine Beschreibung der festgelegten Codes.
  • Die Zeiten für Korrosionsprüfungen sind unvollständig oder wurden falsch festgelegt.
  • Querverweise innerhalb der Norm verweisen auf nicht existierende Abschnitte.
  • Die neu eingeführten Codes für dreiwertiges Chrom sind nicht zusammenfassend, z. B. in Tabellen, festgelegt.

Sinngemäß wurden die gleichen Fehler in DIN EN ISO 2082 moniert und im Verlauf des Normungsprozesses trotz immer wiederkehrender Korrekturvorschläge der deutschen Delegation nicht bereinigt.

Der deutsche Ausschuss weist in diesem Zusammenhang auf DIN EN ISO 19598 „Metallische Überzüge - Galvanische Zink- und Zinklegierungsüberzüge auf Eisenwerkstoffen mit zusätzlichen Cr(VI)-freien Behandlungen“ hin. DIN EN ISO 19598 ist die Übernahme von DIN 50979 und kann aus der Sicht des Ausschusses sehr gut DIN EN ISO 2081 ersetzen. Für diesen Ersatz und die Zurückziehung von DIN EN ISO 2081 wird sich der Arbeitsausschuss zukünftig einsetzen. 

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Janine Winkler

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