DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP)
NA 062-07-63 AA
Radionuklidlaboratorien
Der Arbeitsausschuss NA 062-07-63 AA " Radionuklidlaboratorien" hat die Aufgabe Regeln für die Auslegung von Radionuklidlaboratorien unter Berücksichtigung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften insbesondere die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die baupolizeilichen Vorschriften, die Arbeitsstättenverordnung, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Gefahrstoffverordnung zu erstellen. Diese Regeln sollen dem Planer, dem Errichter, dem Betreiber, dem Gutachter und der Behörde als Leitfaden für die Bauausführung von Radionuklidlaboratorien und die funktionell bedingten Sonderräume dienen. Dabei werden Personenschutz, Brandschutz und auch die Dekontaminierbarkeit behandelt. Regeln für die Auslegung von Radionuklidabzügen gehören ebenso zum Aufgabengebiet des Arbeitsausschusses.