DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP)
DIN EN 13763-6
Explosivstoffe für zivile Zwecke - Zünder und Sprengschnurverbinder - Teil 6: Bestimmung des Widerstandes der Isolation von Zünderdrähten gegen Rissbildung bei niedrigen Temperaturen; Deutsche und Englische Fassung prEN 13763-6:2021
Explosives for civil uses - Detonators and detonating cord relays - Part 6: Determination of resistance to cracking in low temperatures of leading wires; German and English version prEN 13763-6:2021
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung des Widerstandes gegen Rissbildung bei niedrigen Temperaturen der Kunststoffisolierung des Zünderdrahts von elektrischen Zündern und elektronischen Zündern fest. Dieses Dokument ist anzuwenden auf Explosivstoffe für zivile Zwecke.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 321 "Explosivstoffe für zivile Zwecke" erarbeitet, dessen Sekretariat von UNE (Spanien) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-98 AA "Explosivstoffe für zivile Zwecke" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 13763-6:2004-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1 "Anwendungsbereich" wurde überarbeitet; b) Zünderdrähte für elektronische Zünder wurden aufgenommen; c) es ist nun festgelegt, dass dieses Dokument für Explosivstoffe für zivile Zwecke gilt; d) Abschnitt 4 "Kurzbeschreibung" wurde ergänzt; e) Abschnitt 6 "Vorbereitung und Handhabung von Proben und Prüfstücken" wurde überarbeitet; f) es ist nun festgelegt, dass Zünder die gleichen Abmessungen und die gleiche Zusammensetzung entsprechend den Herstellerspezifikationen aufweisen müssen; g) der folgende Text wurde ergänzt: „Die Proben der Zünder sollten in Übereinstimmung mit EN ISO/IEC 17025:2017, 7.4, gehandhabt werden.“; h) in Abschnitt 7 "Durchführung" wurde die Konditionierungstemperatur in die vom Hersteller angegebene niedrigste Betriebstemperatur geändert; i) Abschnitt 8 "Angabe der Ergebnisse" wurde ergänzt; j) Anhang A "Anwendungsbereich des Prüfverfahrens" wurde gestrichen; k) Anhang ZA wurde aktualisiert. l) Anpassung an die aktuell gültigen Gestaltungsregeln.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062-08-98 AA - Explosivstoffe für zivile Zwecke