DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP)
DIN EN 13763-4
Explosivstoffe für zivile Zwecke - Zünder und Sprengschnurverbinder - Teil 4: Bestimmung der Widerstandsfähigkeit von Zünderdrähten und Zündschläuchen gegenüber Abrieb; Deutsche und Englische Fassung prEN 13763-4:2021
Explosives for civil uses - Detonators and detonating cord relays - Part 4: Determination of resistance to abrasion of leading wires and shock tubes; German and English version prEN 13763-4:2021
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung der Abriebfestigkeit von Kunststoffen fest, die als Isoliermaterial für Zünderdrähte von elektrischen Zündern und elektronischen Zündern oder als Grundmaterial von Zündschläuchen nichtelektrischer Zünder und elektronischer Zünder verwendet werden.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 321 "Explosivstoffe für zivile Zwecke" erarbeitet, dessen Sekretariat von UNE (Spanien) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-98 AA "Explosivstoffe für zivile Zwecke" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 13763-4:2004-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1 "Anwendungsbereich" enthält nun auch elektronische Zünder; b) in Abschnitt 6 "Vorbereitung und Handhabung von Proben und Prüfstücken" wurde der Unterabschnitt 6.1 "Handhabung von Proben" hinzugefügt; c) die Anforderungen in Abschnitt 7 "Durchführung" wurden weiter präzisiert: d) in 7.1 "Konditionierung" müssen die Prüfstücke im Wärmeschrank bei der vom Hersteller angegebenen höchsten Betriebstemperatur und nicht bei der höchsten Temperatur konditioniert werden; e) in 7.3 "Zündschläuche" wurde das Verfahren um ein Zeugenpapier erweitert; f) Abschnitt 8 "Angabe der Ergebnisse" wurde hinzugefügt; g) Anhang A "Anwendungsbereich des Prüfverfahrens" wurde entfernt; h) Anhang C "Verfügbarkeit des Schmirgelstahls" wurde entfernt - stattdessen wurde eine Fußnote zu 5.1.2 hinzugefügt; i) Anhang ZA wurde aktualisiert; j) Anpassung an die aktuell gültigen Gestaltungsregeln.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062-08-98 AA - Explosivstoffe für zivile Zwecke