DIN-Normenausschuss Luft- und Raumfahrt (NL)
DIN EN 12312-3
Luftfahrt-Bodengeräte - Besondere Anforderungen - Teil 3: Förderbandwagen; Deutsche Fassung EN 12312-3:2017+A1:2020
Aircraft ground support equipment - Specific requirements - Part 3: Conveyor belt vehicles; German version EN 12312-3:2017+A1:2020
Einführungsbeitrag
Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Förderbandwagen auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von offiziellen Stellen, Luftfahrzeug- und Bodengeräteherstellern sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden. Diese Norm gilt für: - selbstfahrende Förderbandwagen mit oder ohne Fahrerplatz; - selbstfahrende Förderbandwagen mit geschlossenem Aufbau; - schleppbare Förderbandwagen, die dafür bestimmt sind, Luftfahrzeuge von Hand zu be- und entladen. Beispiele für typische Förderbandwagen sind in Anhang A enthalten. Diese Norm gilt nicht für pneumatische Systeme und für drahtlose Fernsteuerungen. Diese Norm enthält keine Festlegungen für Gefährdungen, die durch Lärm und Vibration verursacht werden. Dieser Teil von EN 12312 gilt nicht für Förderbandwagen, die vor der Veröffentlichung dieser Norm durch CEN hergestellt wurden. Es ist beabsichtigt, diesen Teil der EN 12312 in Verbindung mit EN 1915-1, EN 1915-2, EN 1915-3 (für Fahrzeuge) und EN 1915-4 anzuwenden. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 274 "Luftfahrt-Bodengeräte" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 131-08-01 AA "Luftfracht und Bodengeräte" im DIN-Normenausschuss Luft- und Raumfahrt (NL).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 12312-3:2017-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Meterangaben in 5.2.9, 5.5.4 und 5.8.3 korrigiert; b) Abweichung in 5.5.4 hinzugefügt; c) Anhang ZA überarbeitet; d) Dokument redaktionell überarbeitet.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 131-08-01 AA - Luftfracht und Bodengeräte