DIN-Normenausschuss Luft- und Raumfahrt (NL)
DIN EN 12312-6
Luftfahrt-Bodengeräte - Besondere Anforderungen - Teil 6: Enteiser und Enteisungs-/Vereisungsschutzgeräte; Deutsche und Englische Fassung EN 12312-6:2017
Aircraft ground support equipment - Specific requirements - Part 6: Deicers and de-icing/anti-icing equipment; German and English version EN 12312-6:2017
Einführungsbeitrag
Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Enteisern und Geräten auftreten können, die ausschließlich für das Enteisen und Waschen von Luftfahrzeugen mit Enteisungs-, Vereisungsschutz- oder Waschflüssigkeiten konstruiert sind, einschließlich vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von offiziellen Stellen, den Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodengeräten (GSE, en: ground support equipment) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden. In Verbindung mit EN 1915-1, EN 1915-2, EN 1915-3 und EN 1915-4 stellt dieser Teil von EN 12312 die die Anforderungen an Enteiser und Enteisungs-/Vereisungsschutzgeräte bereit. Keine zusätzlichen Anforderungen an Lärm und Schwingung als die in EN 1915-3 und EN 1915-4 werden angegeben. Diese Europäische Norm (EN 12312-6:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 274 "Luftfahrt-Bodengeräte" (Sekretariat: DIN, Deutschland) des Europäischen Komitees für Normung (CEN) erarbeitet. Der zuständige Arbeitsausschuss bei DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist der NA 131-08-01 AA "Luftfracht und Bodengeräte (Spiegelausschuss zu CEN/TC 274 und ISO/TC 20/SC 9)".
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 12312-6:2009-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung A1:2009 wurde eingearbeitet; b) die Einleitung wurde hinsichtlich der Abweichung von empfohlenen Kriterien aktualisiert; c) der Anwendungsbereich wurde aktualisiert, um vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu behandeln und eine informative Verweisung wurde hinzugefügt; d) Abschnitt 2, Normative Verweisungen, wurde aktualisiert; e) in Abschnitt 3, Begriffe, wurde die Definition von Bedienerkabine verdeutlicht; f) die Liste der Gefährdungen wurde aktualisiert, um Gefahren durch Verkehr und Reparatur auszuschließen und in Anhang A verschoben; g) Abschnitt 5.1, Allgemeine Anforderungen, wurde geändert, um Anforderungen der Rutschhemmung einzuschließen sowie eine Anforderungsstufe des Stellwerks zur Geschwindigkeitsbegrenzung; h) Abschnitt 5.3, Standsicherheit und Festigkeit, wurde geändert zu einer Mindestnutzlast des Arbeitskorbs von 205 kg und die angeforderten Tests wurden definiert; i) Abschnitt 5.4, Schutzmaßnahmen und Sicherheitsgeräte, enthält Erläuterungen bezüglich der Anforderungen der Befestigungspunkte für Sicherheitsgeschirre; j) Abschnitt 5.5, Notfalleinrichtungen, wurden geändert und eine Anforderungsstufe für das Kontrollsystem des Überhitzungs- und Überdrucksicherheitsgerätes wurde eingeführt; k) Abschnitt 5.6, Bedienerkabine, wurde geändert und enthält eine detailliertere Erklärung bezüglich der Anforderungen an das Schließen/Falten der Kabinentür/des Arbeitskorbs mit 5.6.4, der in 5.6.4, 5.6.5 und 5.6.6 aufgeteilt wird; l) Abschnitt 5.8, Beleuchtung, wurde aktualisiert; m) Abschnitt 5.11, Schutz gegen Gefahrstoffeinwirkung, wurde geändert und enthält neue Anforderungen an und Erläuterungen zu Filter; n) Abschnitt 6.2.1, Zusätzliche Kennzeichnung für Enteiser, wurde aktualisiert mit Kennzeichnungen für zulässigen Abgasstrahl, die Nutzung der Leitungsbündel und die unerlaubte Nutzung offener Arbeitskörbe in Kombination mit toxischen Flüssigkeiten; o) Abschnitt 6.3, Betriebsanleitung, wurde geändert und beinhaltet nun Informationen über Sicherheitsmaßnahmen während der Nutzung von Enteisern von offenen Arbeitskörben in Kombination mit toxischen Enteisungsflüssigkeiten, Instandhaltung des Filtersystems, umstehende Personen und das Verfahren der Reinigung von Spritzbehältern; p) Abschnitt 7, Nachweis der Anforderungen wurde aktualisiert; q) der normative Anhang A, Liste der Gefährdungen, wurde aktualisiert; r) der informative Anhang B, Flüssigkeitssystem, wurde aktualisiert und enthält Informationen über weitere Bestimmungen des zivilen Luftverkehrs, eine erhöhte Sprühtemperatur, von der der Bediener aus der Kabine wissen muss; s) der informative Anhang C, C.3, Auswirkungen auf den Menschen, wurde aktualisiert und enthält eine Erläuterung zur Vielzahl und Toxizität der Glykole, die zur Enteisung genutzt werden, Tabelle C.1, Akute Toxizität der Glykole und EU-Klassifizierung, wurde aktualisiert und Tabelle C.2, Einige betriebliche Expositionsgrenzwerte für Glykol wurde gelöscht; t) Anhang ZA, der auf die Maschinenrichtlinie 98/37/EG verweist, wurde durch einen Anhang ZA ersetzt, der auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Bezug nimmt; u) die Literaturhinweise wurden aktualisiert.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 131-08-01 AA - Luftfracht und Bodengeräte