DIN-Normenausschuss Luft- und Raumfahrt (NL)
Luft- und Raumfahrt - Anforderungen an eine Änderungsmitteilung
Kurzreferat
Die Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie stützt sich auf die Entwicklung und Herstellung komplexer Produkte, die aus mehreren Systemen, Subsystemen und Komponenten bestehen, die jeweils von einzelnen Konstrukteuren (Konstruktionsaktivitäten) auf verschiedenen Ebenen innerhalb der Lieferkette entworfen werden. Jede Konstruktions- oder Fertigungstätigkeit kontrolliert verschiedene Aspekte der Konfiguration und der Spezifikationen des Produkts. Wenn eine Änderung der Konstruktion oder des Prozesses gewünscht oder erforderlich ist, muss die Änderung in der Regel im Hinblick auf die Auswirkungen auf das gesamte System bewertet werden. Vorgeschlagene Änderungen an Konstruktionsdaten, die von der Konstruktion als geringfügig eingestuft werden und keine Auswirkungen auf die Produktanforderungen oder -spezifikationen haben, können umgesetzt und genehmigt werden, sofern sie dazu berechtigt sind. Änderungen, die sich auf vom Kunden vorgegebene Anforderungen oder Spezifikationen auswirken, müssen vor ihrer Durchführung genehmigt werden. In vielen Fällen wird die Entwicklungstätigkeit nicht von der DAH oder der Entwicklungsbehörde durchgeführt. Die Konstruktionstätigkeit kann mehrere Ebenen unterhalb der Konstruktionsgenehmigung liegen. Unabhängig davon, welcher Lieferant in der Lieferkette steht, ist eine Benachrichtigung erforderlich.
Beginn
2022-02-21
WI
04004751
Geplante Dokumentnummer
FprEN 9116
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 131-05-01 AA - Qualitäts- und Managementverfahren
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
ASD-STAN/D 6/WG 1 - Europäische QM-Gruppe der Luft- und Raumfahrt (EAOG)
Ersatzvermerk
Vorgesehen als Ersatz für EN 9116:2015-12
Norm-Entwurf
2022-04
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Luft- und Raumfahrt - Anforderungen an eine Änderungsmitteilung
2024-08
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Vorgänger-Dokument(e)
Luft- und Raumfahrt - Anforderungen an eine Änderungsmitteilung
2015-12