NA 131

DIN-Normenausschuss Luft- und Raumfahrt (NL)

Projekt

Luftfahrt-Bodengeräte - Besondere Anforderungen - Teil 1: Fluggasttreppen; Deutsche und Englische Fassung EN 12312-1:2024

Kurzreferat

Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen an Fluggasttreppen zur Verminderung der in Abschnitt4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder dessen Beauftragten, ausgeführt werden, einschließlich vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung. Es berücksichtigt auch einige Funktions- und Gestaltungsanforderungen, die von offiziellen Stellen, den Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodengeräten (GSE, en: ground support equipment) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden. Dieses Dokument ist anzuwenden für: a) selbstfahrende Fluggasttreppen mit Fahrersitz oder stehender Fahrerposition mit einer Höchstgeschwindigkeit über 6km/h (KategorieA); b) schleppbare Fluggasttreppen mit selbstfahrender Funktion beim Andocken mit Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6km/h mit Fahrsteuerung am Boden, Fernsteuerung oder stehender Fahrerposition (KategorieB); c) schleppbare Treppen, mit manueller Positionierung, mit kraftbetriebenen Einrichtungen, z.B. zur Höhenanpassung, Abstützungen (KategorieC); d) automatische Nachführeinrichtungen für Treppen, die für das Ein- und Aussteigen von Fluggästen bestimmt sind. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für Treppen, die für das Befahren des öffentlichen Verkehrsraums beabsichtigt sind. Unter „kraftbetrieben“ ist auch die in Federn oder hydraulischen Akkumulatoren o.ä. gespeicherte menschliche Arbeitskraft zu verstehen, deren gefährliche Wirkung nach Beendigung der menschlichen Tätigkeit, oder als unmittelbar angewandte menschliche Arbeitskraft zum Heben oder Senken von Lasten erzeugt werden oder weiter bestehen kann. Zutreffende Abschnitte dieses Dokuments können auch als Grundlage für die Gestaltung von schleppbaren Treppen ohne kraftbetätigte Einrichtungen dienen. Dieses Dokument legt keine zusätzlichen Anforderungen an Folgendes fest: e) Personen, die aus dem Luftfahrzeug fallen, wenn sich die Fluggasttreppe nicht an ihrem Platz befindet; f) Gefahren, die durch eine sich bewegende Treppe (Rolltreppe) entstehen; g) Zugang zu Oberdecktüren des Luftfahrzeugs. Es werden keine weiteren Anforderungen an Lärm und Schwingungen, als die in EN1915-3:2004+A1:2009 und EN1915-4:2004+A1:2009 angegeben. ANMERKUNG EN1915-3:2004+A1:2009 und EN1915-4:2004+A1:2009 enthalten die allgemeinen GSE-Schwingungs- und -Lärmanforderungen. Dieses Dokument gilt nicht für Fluggasttreppen, die vor dem Datum der Veröffentlichung hergestellt wurden. Wenn dieser Teil der EN12312 in Verbindung mit EN1915-1:2023, EN1915-2:2001+A1:2009, EN1915-3:2004+A1:2009 und EN1915-4:2004+A1:2009 angewendet wird, legt er die Anforderungen an Fluggasttreppen fest.

Beginn

2020-09-14

WI

00274100

Geplante Dokumentnummer

DIN EN 12312-1

Projektnummer

13116468

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 131-08-01 AA - Luftfracht und Bodengeräte  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 274/WG 1 - Arbeitsgruppe Revision  

Ersatzvermerk

Vorgesehen als Ersatz für DIN EN 12312-1:2013-04

Norm-Entwurf

Luftfahrt-Bodengeräte - Besondere Anforderungen - Teil 1: Fluggasttreppen; Deutsche und Englische Fassung prEN 12312-1:2021
2021-02
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Vorgänger-Dokument(e)

Luftfahrt-Bodengeräte - Besondere Anforderungen - Teil 1: Fluggasttreppen; Deutsche und Englische Fassung EN 12312-1:2013
2013-04

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