DIN-Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen (NIA)
Elektronisches öffentliches Beschaffungswesen - Erfüllung - Teil 1: Choreographien
Kurzreferat
Diese Choreographie beschreibt den Austausch von Informationen in der Erfüllungsphase zwischen Verkäufer und Käufer, in der der Verkäufer die Lieferung der bestellten Waren oder Dienstleistungen ankündigen will. Der Zweck der Erfüllungsphase ist es, die Ausführung des Vertrags zu überwachen. Dieser Prozess ist der Prozess zwischen dem Bestellprozess und dem Abrechnungsprozess. Der Abrechnungsprozess kann beginnen wenn der Erfüllungsprozess eingeleitet wurde. Der geschäftliche Nutzen besteht in: der Vorbereitung der Käuferorganisation auf die physische Lieferung; der Ermöglichung einer automatischen Überprüfung der Lieferung für die einkaufende Organisation vor der Bezahlung der erhaltenen Rechnung; dem Abgleich der bestellten Produkte mit den physischen Lieferungen, z. B. Seriennummern, Los Seriennummern, Loskennungen und anderen Informationen, die zum Zeitpunkt der Bestellung der Waren möglicherweise nicht vorhanden waren; der Unterstützung bei der genauen Berechnung des ökologischen Fußabdrucks der Waren durch Emissionen während des Transports; der Einspeisung der Daten in den logistischen Prozess, so dass während des Transports der Waren keine erneute Eingabe erforderlich ist. Transaktionen, die in den spezifizierten Choreografien verwendet werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments. Diese Transaktionen sind in EN 17017-2 festgelegt.
Beginn
2023-01-09
WI
00440019
Geplante Dokumentnummer
prEN 17017-1
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 043-03-03 AA - Elektronisches Geschäftswesen
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 440/WG 7 - Elektronische Liefer-und Vollzuginformationen
Norm-Entwurf
Elektronisches öffentliches Beschaffungswesen - Erfüllung - Teil 1: Choreographien
2023-11
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