DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS)
DIN EN 15239
Lüftung von Gebäuden - Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Leitlinien für die Inspektion von Lüftungsanlagen; Deutsche Fassung EN 15239:2007
Ventilation for buildings - Energy performance of buildings - Guidelines for inspection of ventilation systems; German version EN 15239:2007
Einführungsbeitrag
In der Norm DIN EN 15239 ist ein Verfahren beschrieben, das für die Inspektion von maschinellen und freien Lüftungsanlagen im Verhältnis zum Energieverbrauch dieser Anlagen erforderlich ist. Die Norm gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Die Inspektion umfasst folgende Aspekte zur Ermittlung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes und dessen maschineller/elektrischer Anlage:
- die Anlagenkonformität mit der ursprünglichen Auslegung und späteren Änderungen
- die tatsächlichen Anforderungen und den derzeitigen Gebäudezustand
- den ordnungsgemäßen Betrieb der mechanischen, elektrischen oder pneumatischen Bauteile
- die Versorgung mit geeigneter und sauberer Luft aus der Lüftungsanlage
- die Funktionsfähigkeit aller beteiligten Regeleinrichtungen
- die aufgenommene und spezifische Ventilatorleistung
- die Luftdichtheit des Gebäudes.
Das Ziel ist es nicht, mit der Norm die Vorlage für eine vollständige Auditprüfung der Lüftungsanlage zu entwickeln. Der Zweck besteht darin, die Funktionsfähigkeit und die Auswirkung der Anlage auf den Energieverbrauch bewerten zu können. Die Norm enthält Empfehlungen zu möglichen Anlagenverbesserungen.
In der Norm DIN EN 15240 ist die übliche Methode für die Inspektion von in Gebäuden installierten Klimaanlagen für das Kühlen und/oder Heizen von Räumen, bezogen auf den Energieverbrauch, beschrieben. Bei der Inspektion können z. B. folgende Punkte zur Bewertung der Gesamtenergieeffizienz und der geeigneten Dimensionierung der Anlage untersucht werden:
- die Anlagenkonformität mit der ursprünglichen Auslegung und den späteren Änderungen
- die tatsächlichen Anforderungen und der aktuelle Gebäudezustand
- das ordnungsgemäße Funktionieren der Anlage
- die Funktion und Einstellung der verschiedenen Regeleinrichtungen
- die Funktion und der Anschluss der verschiedenen Bauteile
- die Leistungsaufnahme und die daraus resultierende Energieleistung.
Ziel ist nicht die Durchführung einer vollständigen Auditprüfung der Klimaanlage, sondern eine ordnungsgemäße Bewertung der Funktionsfähigkeit und der Hauptauswirkungen auf den Energieverbrauch und die sich daraus ergebende Festlegung von Empfehlungen zur Verbesserung der Anlage oder von Alternativlösungen.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 041-02-50 AA - Grundlagen (SpA CEN/TC 156 sowie WG 1, 8, 20, 23, 24, 25 und WG 26)