DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS)
DIN EN 88-1
Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Gasbrenner und Gasgeräte - Teil 1: Druckregler für Eingangsdrücke bis einschließlich 50 kPa; Deutsche Fassung EN 88-1:2022+A1:2023
Safety and control devices for gas burners and gas burning appliances - Part 1: Pressure regulators for inlet pressures up to and including 50 kPa; German version EN 88-1:2022+A1:2023
Einführungsbeitrag
Diese Europäische Norm legt die Sicherheits-, Auslegungs-, Konstruktions- und Leistungsanforderungen sowie die Prüfung von Druckreglern und pneumatischen Gas-Luft-Verbundreglern (Nulldruckregler sind als besonderer Typ von pneumatischen Gas-Luft-Verbundreglern eingeschlossen) für Brenner und Brennstoffgeräte für einen oder mehrere gasförmige Brennstoffe, nachstehend als „Druckregler“ bezeichnet, fest. Dieses Dokument gilt für Druckregler mit einem angegebenen höchsten Eingangsdruck bis einschließlich 50 kPa und mit Anschlussnennweiten bis einschließlich DN 250. Diese Norm gilt für: - Druckregler, die elektrische Hilfsenergie benötigen; - pneumatische Gas-Luft-Verbundregler (Nulldruckregler sind als besonderer Typ von pneumatischen Gas-Luft-Verbundreglern eingeschlossen), die einen Gasausgangsdruck in Abhängigkeit von einem Luftsignaldruck, einem Luftsignal-Differenzdruck und/oder einem Feuerraumdrucksignal regeln; - pneumatische Gas-Luft-Verbundregler, die eine Änderung des Luftausgangsdrucks in Abhängigkeit von einem Gassignaldruck oder einem Gassignal-Differenzdruck regeln. Dieses Dokument gilt nicht für: - Druckregler, die unmittelbar an ein Gasverteilungsnetz oder an einen Behälter mit genormtem Verteilungsdruck angeschlossen sind; - Druckregler für Gasgeräte in Freiluftausführung, die Umwelteinflüssen ausgesetzt sind; - mechanisch verbundene Gas-Luft-Verbundregler; - elektronische Gas-Luft-Verbundregler (EN 12067-2). Dieses Dokument (EN 88-1:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 58 „Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Brenner und Brennstoffgeräte für gasförmige oder flüssige Brennstoffe“ erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Gegenüber DIN EN 88 1:2024-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Verweisung zum bisherigen Mandat M/BC/CEN/06-89 durch den neuen Normungsauftrag M/595 im Anhang ZA ersetzt; b) Norm redaktionell überarbeitet. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 041-03-10 GA „Gemeinschaftsarbeitsausschuss NHRS/NAA/NAGas: Sicherheits- und Regeleinrichtungen für wärmeerzeugende Geräte und Anlagen sowie für die Gasversorgung (SpA CEN/TC 58, WG 11, WG 13, WG 15 und ISO/TC 161, WG 3, WG 4, WG 5)“ im DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 88-1:2024-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Verweisung zum bisherigen Mandat M/BC/CEN/06-89 durch den neuen Normungsauftrag M/595 im Anhang ZA ersetzt; b) Norm redaktionell überarbeitet.