DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS)
DIN EN 1854
Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Brenner und Brennstoffgeräte für gasförmige und/oder flüssige Brennstoffe - Druckwächter für Gasbrenner und Gasgeräte; Deutsche Fassung EN 1854:2022
Safety and control devices for burners and appliances burning gaseous and/or liquid fuels - Pressure sensing devices for gas burners and gas burning appliances; German version EN 1854:2022
Einführungsbeitrag
Diese Norm legt die Sicherheits-, Auslegungs-, Konstruktions- und Leistungsanforderungen sowie die Prüfung von Druckwächtern für Brenner und Brennstoffgeräte für einen oder mehrere gasförmige(n) Brennstoff(e) fest. Sie gilt für Druckwächter für gasförmige Brennstoffe, Luft oder Verbrennungsprodukte mit deklarierten maximalen Eingangsdrücken bis einschließlich 500 kPa. Sie gilt für alle Arten von Druckwächtern, einschließlich elektronischer Ausführungen sowie für Differenzdruckwächter und indirekt messende Ausführungen. Es werden auch Anforderungen an Druckwächter festgelegt, die für den Einsatz an Dampfkesseln vorgesehen sind und die erhöhte Anforderungen an die Zuverlässigkeit erfüllen müssen. Das Dokument (EN 1854:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 58 „Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Brenner und Brennstoffgeräte für gasförmige oder flüssige Brennstoffe“ erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NHRS/DKE NA 041-03-31 GA „Gemeinschaftsarbeitsausschuss NHRS/DKE: Elektrische Sicherheits- und Regeleinrichtungen für wärmeerzeugende Geräte und Anlagen (SpA CEN/TC 58/WG 12, CEN/TC 58/WG 14)“ im DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 1854:2010-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an EN 13611:2019; b) Verweisung auf Gasfamilien entfernt; c) Klarstellung bezüglich der klassifizierten PSDs (Abschnitt 3 und 4.1); d) technische Änderungen in 6.3.2, Gehäuse; e) Langzeitverhalten von EPSDs hinzugefügt (Unterabschnitt 7.7); f) neue Verweisung auf den thermischen Belastungstest sowie die Vibrationsprüfung.