DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS)
DIN VDE 0100-701
; VDE 0100-701
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Orte mit Badewanne oder Dusche (IEC 64/2269/CD:2018); Text Deutsch und Englisch
Low-voltage electrical installations - Part 7-701: Requirements for special installations or locations - Locations containing a bath or shower (IEC 64/2269/CD:2018); Text in German and English
Einführungsbeitrag
Die besonderen Anforderungen dieses Teiles von DIN VDE 0100 (VDE 0100) sind anzuwenden für elektrische Anlagen an Orten und deren umgebenden Bereiche in Innen- oder Außenbereichen, die eine dauerhaft errichtete Badewanne und/oder Dusche enthalten oder enthalten werden. Die Anforderungen dieser Norm sind auch anzuwenden für die fest errichtete elektrische Anlage in mobilen Anwendungen, zum Beispiel in Caravans, Mobilheimen oder Duschcontainern. Für Räume mit Badewanne oder Dusche zur medizinischen Behandlung können besondere Anforderungen notwendig sein. Für fabrikfertige Bade- und oder Duscheinrichtungen siehe auch DIN EN 60335-2-105 (VDE 0700-105). Gegenüber DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-520):2008-10 wurden unter anderem folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich um den Außenbereich erweitert und deshalb Räume in Orte geändert; b) Anforderungen in Zusammenhang mit fest angebrachten Abtrennungen wurden präzisiert; c) Restwandtiefe wurde auf die Bereiche 1 und 2 begrenzt; d) Bereich 1 lässt nun Leuchten mit 230 V zu, wenn die Leuchtmittel nicht auswechselbar sind. Zuständig ist das DKE/UK 221.1 "Schutz gegen elektrischen Schlag" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701):2008-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich um den Außenbereich erweitert und deshalb Räume in Orte geändert; b) Anforderungen in Zusammenhang mit fest angebrachten Abtrennungen wurden präzisiert; c) Bereich 3 wurde eingeführt; d) es werden auch Duschen im Bereich 1 von Badewannen behandelt; e) beim Querschnitt für den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich wird nun auf 415.2 verwiesen; f) die Restwandtiefe wurde auf die Bereiche 1 und 2 begrenzt; g) Bereich 1 lässt nun Leuchten mit 230 V zu, wenn die Leuchtmittel nicht auswechselbar sind; h) die Deutsche Fassung wurde im Abschnitt 701.3 an die aktuellen Standardtexte angepasst.