DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS)
DIN 13080
Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereiche und Funktionsstellen
Division of hospitals into functional areas and functional sections
Einführungsbeitrag
Diese Norm ordnet und differenziert die Nutzungs- und Technikflächen nach krankenhausspezifischen Funktionen. Für die Ermittlung der Flächen ist DIN 277-1 maßgebend. DIN 13080 ist für Krankenhäuser sowie Hochschul- und Universitätskliniken jeglicher Größenordnung anwendbar. Sie gilt auch für vergleichbare Einrichtungen des Gesundheitswesens. Diese Norm legt weder Verantwortlichkeiten, Organisationsformen noch baulich- betriebliche Strukturen fest. So können Benennungen, zum Beispiel Abteilung und Station, bestehen bleiben. Sie kann unter anderem zur Dokumentation vorhandenen Flächenpotentials und seiner vergleichenden Auswertung und Beurteilung (zum Beispiel Schwachstellenanalyse) auch zur Bedarfs-, Bau- und Betriebsplanung herangezogen werden, indem sie die Grundlage zur Verständigung aller an den jeweiligen Prozessen Beteiligten bildet.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 13080:2003-07, DIN 13080 Beiblatt 1:2003-07 und DIN 13080 Beiblatt 2:2003-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzungen und Präzisierungen in allen Abschnitten der Norm; b) Neuaufnahme von Abschnitt 4 Grundlegender Rahmen für Krankenhausplanung und -bau, Abschnitt 7 Bezug zu DIN 277-1 und Abschnitt 8 Regeln zur Anwendung; c) Begriff Unterteilstelle wurde aufgenommen; d) Änderung der Benennung der Funktionsbereiche 1.00, 3.00, 4.00, 6.00 und 7.00; e) Änderung der Schlüsselnummern und der Benennung mehrerer Funktionsstellen; f) Überarbeitung der Funktionsstellen; g) Änderung der Farbkennzeichnung für den Funktionsbereich 7.00 von dunkel violett zu grau; h) Aufnahme des Funktionsbereichs 8.00 Technische Gebäudeausrüstung mit den Funktionsstellen 8.01 bis 8.08; i) DIN 13080 Beiblatt 1 und DIN 13080 Beiblatt 2 wurden im informativen Anhang A von DIN 13080 zusammengefasst; j) Ergänzungen und Präzisierungen zu den Abschnitten 1 bis 4 der Beiblätter 1 und 2 (jetzt Abschnitt 8); k) Änderungen in den Tabellen für die Funktionsbereiche (jetzt Tabellen A.1 bis A.8), zum Beispiel Aufnahme der Spalte Planungshinweise.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 005-01-09 AA - Grundlagen für die Planung von Krankenhäusern