NA 041

DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS)

Projekt

Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung; Beiblatt 3: Gemeinsamer und nicht gemeinsamer Betrieb von Lüftungsgeräten und Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe - Installationsregel

Kurzreferat

Das Beiblatt 3 zur DIN 1946-6:2019 gilt für die Planung, Errichtung (Installation), Übergabe/Übernahme und Instandhaltung von ventilatorgestützten Abluft- bzw. Zu- und Abluftgeräten, sowie von Dunstabzugshauben und anderen luftabsaugenden Einrichtungen in Verbindung mit raumluftabhängigen und raumluftunabhängigen Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe für einfach belegte Abgasanlagen. Als Einzelraumfeuerstätten gilt die Definition der 1. BImSchV zur Einzelraumfeuerungsanlage. Als Abluftgeräte gelten auch Entlüftungsgeräte für fensterlose Sanitärräume nach DIN 18017-3. Ventilatorgestützte Zuluftgeräte sind nicht erfasst, da im Betrieb kein gefahrdrohender Unterdruck auftritt. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 041-02-51 AA „Lüftung von Wohnungen“ im DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) erarbeitet.

Beginn

2023-10-20

Geplante Dokumentnummer

DIN 1946-6 Beiblatt 3

Projektnummer

04112128

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 041-02-51 AA - Lüftung von Wohnungen (SpA CEN/TC 156/WG 2 und CEN/TC 156/WG 16)  

Vorgänger-Dokument(e)

Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung; Beiblatt 3: Gemeinsamer und nicht gemeinsamer Betrieb von Lüftungsgeräten und Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe - Installationsregel
2017-06

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