DIN-Normenausschuss Holzwirtschaft und Möbel (NHM)
DIN EN 20-1
Holzschutzmittel - Bestimmung der vorbeugenden Wirkung gegenüber Lyctus brunneus (Stephens) - Teil 1: Oberflächenbehandlung (Laboratoriumsverfahren); Deutsche Fassung EN 20-1:2023
Wood preservatives - Determination of the protective effectiveness against Lyctus brunneus (Stephens) - Part 1: Application by surface treatment (laboratory method); German version EN 20-1:2023
Einführungsbeitrag
In dieser Europäischen Norm ist ein Verfahren zur Bestimmung der vorbeugenden Wirkung oder der Grenze der Wirksamkeit eines Holzschutzmittels gegen Befall durch Lyctus brunneus (Stephens) festgelgt, bei dem das Schutzmittel durch Behandlung seiner Oberfläche auf das Holz aufgebracht wird. Das Verfahren ist anwendbar für: - nicht wasserlösliche chemische Erzeugnisse, die als insektizide Wirkstoffe untersucht werden; - oder organische Erzeugnisse im Anlieferungszustand oder in der Form, wie sie im Labor aus Konzentraten hergestellt werden; - oder wasserdispergierende organische Erzeugnisse im Anlieferungszustand oder in der Form, wie sie im Labor aus Konzentraten hergestellt werden; - oder wasserlösliche Erzeugnisse, zum Beispiel Salze. Gegenüber DIN EN 20-1:1992 09 wird die Quelle für Pepton ist nicht mehr festgelegt und unter bestimmten Umständen dürfen andere Holzarten statt Eiche für die Prüfung verwendet werden. Prüfungen mit Lösemittel zu Kontrollzwecken dürfen entfallen, wenn das Lösemittel Wasser ist. Für Bild B.1, Bild B.2 und Bild B.3 wurden neue Bilder verwendet. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 042-03-06 AA "Spiegelausschuss zu CEN/TC 38 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten" im DIN-Normenausschuss Holzwirtschaft und Möbel (NHM).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 20-1:1992-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Quelle für Pepton ist nicht mehr festgelegt (5.2.6); b) für die Prüfung dürfen unter bestimmten Umständen andere Holzarten statt Eiche verwendet werden (7.1); c) Prüfungen mit Lösemittel zu Kontrollzwecken dürfen entfallen, wenn das Lösemittel Wasser ist (7.5); d) für Bild B.1, Bild B.2 und Bild B.3 wurden neue Bilder verwendet.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 042-03-06 AA - Spiegelausschuss zu CEN/TC 38 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten