DIN-Normenausschuss Elastomer-Technik (NET)
DIN 7865-2
Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung in Beton - Teil 2: Werkstoff-Anforderungen und Prüfung
Elastomeric-Waterstops for sealant of joints in concrete - Part 2: Material specifications and testing
Einführungsbeitrag
Elastomer-Fugenbänder werden bei Bauwerken aus Beton zur Abdichtung von Dehnungs- und Arbeitsfugen eingesetzt. Mit den technisch und redaktionell überarbeiteten Neuausgaben der Normen DIN 7865-1 und -2 erfolgte auch eine Anpassung an die Sprachregelungen der europäischen Bauprodukterichtlinie. Neu ist auch die Forderung der Angabe der Werkstoff-Kurzzeichen nach DIN ISO 1629 für die Bezeichnung und Kennzeichnung der Elastomer-Fugenbänder.
Mit der Neuausgabe der Norm DIN 7865-1 wurden Formen für Fugenabschlussbänder und für rhombische Fugenbänder neu aufgenommen. Bei den bisherigen Formen wurde teilweise die Angabe der Maße geändert. Der bisherige Abschnitt "Überwachung" wurde in DIN 7865-2 aufgenommen.
Für den Nachweis der Verbindungskraft wurden die Anforderung und die Prüfung von gefügten Fugenbändern neu festgelegt. Für die Herstellung von Baustellenstößen wird nun eine vorherige Schulung mit Qualifikationsnachweis des Personals gefordert. Im informativen Anhang findet sich beispielhaft ein Muster für den Qualifikationsnachweis.
Neu festgelegt wurden auch die Anforderungen und die Prüfung für das Verhalten nach der Heißbitumenlagerung. Bezüglich der Ozonprüfung wurde die Prüftemperatur geändert.
Der neue Abschnitt "Überwachung" in DIN 7865-2 berücksichtigt nun die Regelungen der Norm DIN 18200:2000-05 für werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung und Übereinstimmungsnachweise.
Die Normen wurden im Arbeitsausschuss NA 045-..-.. AA " " des FAKAU erstellt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 7865-2:1982-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde technisch, strukturell und redaktionell überarbeitet; b) die Prüfung der Verbindungskraft wurde neu aufgenommen und festgelegt; c) Prüfungen und Anforderungen für das Verhalten nach Heißbitumenlagerung wurden festgelegt; d) Prüftemperatur bei der Ozonprüfung wurde geändert; e) Abschnitt Kennzeichnung neu aufgenommen; f) Abschnitt Überwachung neu aufgenommen; g) informativerAnhang A Übereinstimmungserklärung neu aufgenommen; h) informativer Anhang B Qualifikationsnachweis neu aufgenommen.