DIN-Normenausschuss Druckgasanlagen (NDG)
DIN EN 1089-3
Ortsbewegliche Gasflaschen - Gasflaschen-Kennzeichnung (ausgenommen Flüssiggas (LPG)) - Teil 3: Farbcodierung; Deutsche Fassung EN 1089-3:2011
Transportable gas cylinders - Gas cylinder identification (excluding LPG) - Part 3: Colour coding; German version EN 1089-3:2011
Einführungsbeitrag
Die Kennzeichnung von Flaschen mittels Flaschenaufklebern, wie in den Rechtsvorschriften RID und ADR gefordert, stellt die Hauptmethode zur Kennzeichnung der Gefahren des Gasflascheninhaltes dar. Die Farbcodierung hingegen wird zur Identifizierung des Gasflascheninhaltes aus der Entfernung, zum Beispiel im Falle eines Feuers verwendet. Diese Norm legt ein Farbcodierungssystem als Zweitmethode zur Identifizierung des Inhaltes von Gasflaschen für Industriegase, Atemgase und Gase für die medizinische Verwendung mit besonderem Verweis auf die Eigenschaften des Gases oder des Gasgemisches fest. Diese Norm gilt nicht für Flaschen, welche Flüssiggas (LPG, en: Liquefied Petroleum Gas) oder Gase zur Verwendung als Kältemittel enthalten, oder für tragbare Feuerlöscher sowie stationäre Löschanlagen. Die Farbkennzeichnung von Flaschenbündeln wird in dieser und anderen Normen nicht behandelt. Dieses Dokument gehört zusammen mit EN ISO 13769, EN ISO 21007-1 und EN ISO 21007-2 zu einer Reihe Europäischer Normen, welche Anforderungen an die Identifizierung von Gasflaschen festlegen. Für diese Norm ist das Gremium NA 016-00-03 AA "Druckgasflaschen und Ausrüstung; Spiegelausschuss zu CEN/TC 23 und ISO/TC 58" im DIN zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 1089-3:2004-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die weiße Farbgebung des Körpers der für die medizinische Verwendung vorgesehenen Gasflaschen; b) die Einführung einer neuen spezifischen Farbe für Stickstoffmonoxid / Stickstoff für die medizinische Verwendung; c) die Einführung von Definitionen (Gas für die medizinische Verwendung, Atemgas, Industriegas); d) die Anwendung leuchtend grüner Farbgebung für Mischungen der Inertgase Stickstoff oder Helium mit weniger als 20 % Sauerstoff (Ausnahmeregelung für die zwei spezifischen Farben); e) die Einschränkung der Verwendung von zwei Farben, angeordnet in Quadranten auf der Flaschenschulter auf Luft (medizinische Verwendung oder als Atemluft); f) eine Anleitung für die Auswahl der Flaschenschulter mit typischen Beispielen für die Farbzuordnung.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 016-00-03 AA - Druckgasflaschen und Ausrüstung; Spiegelausschuss zu CEN/TC 23 und ISO/TC 58
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 23/WG 33 - Betriebsanforderungen - Kennzeichnung von Flaschen und Inhalten