DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW)
DIN ISO 16133
Bodenbeschaffenheit - Leitfaden zur Einrichtung und zum Betrieb von Beobachtungsprogrammen (ISO 16133:2004)
Soil quality - Guidance on the establishment and maintenance of monitoring programmes (ISO 16133:2004)
Einführungsbeitrag
Die Internationale Norm wurde im ISO/TC 190/SC 7 "Boden- und Standortbeurteilung" erstellt. National ist der Unterausschuss NA 119-01-01-03 UA "Standortbeurteilung" des NAW zuständig.
Die Norm stellt einen Leitfaden zur Einrichtung und zum Betrieb von Boden-Beobachtungsprogrammen bereit, der international abgestimmte Grundsätze zur Konzeption von Monitoringprogrammen, insbesondere zur Auswahl von Monitoringflächen, zu Probenahme- und Messplänen, zur Datenhaltung sowie zur Sicherstellung einer hinreichenden Datenqualität und -quantität umfasst.
Zielsetzung und Anwendungsbereiche von Boden-Beobachtungsprogrammen können sehr unterschiedlich sein. Wegen der zielstellungsabhängigen Vielfalt möglicher methodischer Ansätze zum Bodenmonitoring und deren praktischer Umsetzung ist die Erarbeitung spezifischer Vorgaben, die alle denkbaren Konstellationen berücksichtigen, auf internationaler Ebene im Rahmen der Normung nicht möglich.
In Deutschland hat das Bodenmonitoring eine vergleichsweise lange Tradition und nimmt auch international eine Vorreiterrolle ein. Die in der Zuständigkeit der Länder betriebenen Monitoringprogramme, insbesondere der Betrieb von "Boden-Dauerbeobachtungsflächen" (BDF) und die "Bodenzustandserhebung im Wald" (BZE), fußen auf bundesweit abgestimmten Leitfäden (Barth et al., 2000; BMELF, 1994). Diese stellen sicher, dass die im Zuge des Bodenmonitorings mit unterschiedlicher Intensität erhobenen Daten länderübergreifend vergleichbar und auswertbar sind. Diese programmspezifischen Leitfäden haben für die Betreiber von Monitoringflächen ein hohes Maß an Verbindlichkeit. Die Norm kann und will die spezifischen Leitfäden für die länderübergreifend in Deutschland abgestimmten Boden-Monitoringprogramme nicht ersetzen. Die aufgenommenen Grundsätze stecken vielmehr einen Rahmen ab, der auch die spezifischen Vorgaben der in Deutschland betriebenen Monitoringprogramme berücksichtigt.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 119-01-02-03 UA - Standortbeurteilung, Bodenschutz, Altlastensanierung