DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW)
DIN 19700-14
Stauanlagen - Teil 14: Pumpspeicherbecken
Dam plants - Part 14: Pumped-storage reservoirs
Einführungsbeitrag
Diese Normen legen Anforderungen an die in ihren Titeln genannten Bauwerken fest. In den vergangenen 18 Jahren haben in diesem Sektor technische und gesellschaftspolitische Entwicklungen stattgefunden, die vom Ausschuss NAW II 0 "Stauanlagen" in den Neufassungen berücksichtigt wurden. Nicht nur, dass mit der am 3.10.1990 erfolgten Wiedervereinigung Deutschlands verschiedene Regelwerke (Reihen DIN 19700 und TGL 21239) vereinheitlicht werden mussten, sondern auch Lehren aus Naturereignissen, wie z. B. das Hochwasser August 2002 an der Elbe, in die Erarbeitung der neuen Normen einbezogen wurden, so konnten auch neueste technische Entwicklungen der Anlagen sowie derer Komponenten sowie Optimierungen in Planungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Betriebsabläufen berücksichtigt werden. Für diese Arbeiten mussten umfangreiche Bewertungen vorgenommen werden, damit die in Deutschland zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen nicht mit jenen aus dem Ausland kollidieren; insbesondere gilt dies für die Hochwasserbemessung. Nicht zuletzt trugen die Folgen des Augusthochwassers 2002 dazu bei, bisherige Ansätze nochmals zu überdenken und zu korrigieren. Dies betrifft auch Aussagen zur Bewertung und Abschätzung von Gefahrenpotenzialen und weitergehende Risikobetrachtungen. Mit der von der Geschäftsstelle vorgenommenen Veröffentlichung der Entwürfe im Herbst 2001 wurde ein Neuanfang der Arbeiten initiiert, nachdem eine gewisse Lethargie, nicht zuletzt auch hervorgerufen durch einen fehlenden Arbeitsfortschritt, eintrat. Dies betraf auch die zielorientierte Arbeit in einer nunmehr strafferen Organisation des Ausschusses einschließlich der genauen Bestimmung von Verantwortlichkeiten. Der Geschäftsstelle schien die Unterstützung des interdisziplinären Charakters der Zusammenarbeit zu fehlen, wie aus den noch vor Veröffentlichung der Entwürfe von verschiedenen Interessenskreisen erhaltenen Zuschriften zu schließen war. Die etwa 650seitige Einspruchssammlung zu den Entwürfen spiegelte zum Teil den oben genannten Umstand wider. Mit einiger Akribie wurden von der Geschäftsstelle die inhaltlichen von den rein redaktionellen Einwendungen separiert und Synopsen der inhaltlichen Einsprüche zu jedem Teil der Normenreihe entwickelt. In kurzfristig vom Ausschuss und seinen Unterausschüssen einberufenen Sitzungen wurden die Synopsen durchgesprochen und Lösungsangebote entwickelt. Jeder Einsprecher erhielt von der Geschäftsstelle eine schriftliche Antwort auf seine inhaltlichen Einwendungen und den Hinweis auf vorgeschlagene Modifikationen in den Texten. Von den 42 Einsprechern beantragten daraufhin acht Einsprecher (Mitglieder des VDEW als ein Einsprecher) eine Anhörung vor dem Ausschuss zur Behandlung der für sie noch nicht eindeutig geklärten Punkte. Auf der eigentlichen Einspruchsberatung herrschte insgesamt eine sowohl angenehme als auch konstruktive Atmosphäre, in der allen Teilnehmern - Einsprechern und Mitarbeitern des Ausschusses - das Bestreben nach Konsensfindung für alle problembehafteten Sachfragen bescheinigt werden konnte. Von allen Einsprechern wurde gegenüber der Geschäftsstelle für die Aufgeschlossenheit des Ausschusses und seiner Geschäftsführung sowie für die Ernsthaftigkeit gedankt, mit der man sich als das zuständige DIN-Gremium den Kritikpunkten, Fragestellungen und weitergehenden Vorschlägen zur Präzisierung von Aussagen in den Texten widmete. Nur einem Einsprecher war die Position des Ausschusses zu seinen Einwendungen nicht nahe zu bringen; er beantragte die Schlichtung beim Vorsitztenden des NAW. Diese Schlichtung verlief negativ. Jedoch wurde das bei der Geschäftsleitung des DIN vom Einsprecher beantragte Schlichtungsverfahren nicht eröffnet. Offensichtlich trug ein Meinungsaustausch unter Fachkollegen auf dem Dresdner Wasserbaukolloquium im März 2004 zu dieser Entscheidung bei. In jedem Fall soll auch an dieser Stelle betont werden, dass dank des Engagements dieses Einsprechers zu weiteren Klarstellungen von bisher getroffenen Festlegungen führte, insbesondere in den von ihm kritisierten Punkten. Bereits im Rahmen der inhaltlichen Fortentwicklung der Texte wurde von einem äußerst intensiv arbeitenden Redaktionsausschuss der Abgleich der vom Ausschuss verabschiedeten Manuskripte für die Normen vorgenommen. DIN 19700-14 legt Anforderungen an Stauanlagen fest, die ganz oder teilweise der Pumpspeicherung dienen, d. h. der Bereitstellung von Wasser für Pumpspeicherkraftwerke. Darüber hinaus sind Mehrfachnutzungen möglich. Die verschiedenen Bauausführungen von Pumpspeicherbecken lässt deren Einteilung nach den Zuflussverhältnissen, der Lage im natürlichen Gewässersystem, der Lage der Speicherbecken, der Betriebsweise und der Lage der Speicherbecken zueinander sowie nach der Ausgleichsperiode zu. In der Planung von Pumpspeicherbecken sind neben hydrologischen und wasserwirtschaftlichen Aspekten die Einbindung in die natürliche Umgebung, Anforderungen aus dem Betrieb sowie Messeinrichtungen zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk wurde auf die für Pumpspeicherbecken spezifischen Anforderungen an Dichtungen und Entwässerungssystemen und auf Besonderheiten für Sicherheitsnachweise gerichtet.
Änderungsvermerk
a) Der Inhalt der Norm wurde überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst. b) Die Norm betrifft nunmehr alle Pumpspeicherbecken. c) Die vorliegende Norm berücksichtigt im verstärktem Maße betriebliche Aspekte.