DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW)
DIN EN 61577-2
; VDE 0493-1-10-2:2017-12
Strahlenschutz-Messgeräte - Geräte für die Messung von Radon und Radon-Folgeprodukten - Teil 2: Besondere Anforderungen für Messgeräte für Rn-222 und Rn-220 (IEC 61577-2:2014, modifiziert); Deutsche Fassung EN 61577-2:2017
Radiation protection instrumentation - Radon and radon decay product measuring instruments - Part 2: Specific requirements for 222Rn and 220Rn measuring instruments (IEC 61577-2:2014, modified); German version EN 61577-2:2017
Einführungsbeitrag
Dieser Teil der Normenreihe DIN EN 61577 (VDE 0493-1-10) behandelt die besonderen Anforderungen für die Prüfung von Geräten zur Messung der Aktivitätskonzentration von luftgetragenem Rn-222 und Rn-220 im Freien, in Wohnungen und an Arbeitsplätzen einschließlich Arbeitsplätzen in Untertage-Bergwerken. Die Norm gilt praktisch für alle Arten von elektronischen Messgeräten, die auf Verfahren mit kurzzeitiger oder kontinuierlicher Probenahme beruhen. Die Aktivität kann kontinuierlich mittels Pumpen oder mittels Diffusion von Rn-222- und/oder Rn-220-reicher Luft in das empfindliche Volumen der Nachweiseinrichtung oder durch Entnahme einer Luftprobe zu einem bestimmten Zeitpunkt (Kurzzeitprobenahme) gemessen werden. Anleitungen für den Einsatz dieser Messgeräte für Radon und Radon-Folgeprodukte sind in den Normen der Reihe DIN ISO 11665 (VDE 0493-1) zu finden. Die 2015 als DIN IEC 61577-2 (VDE 0493-1-10-2) erschienene Deutsche Norm soll ohne sachinhaltliche Änderungen als Europäische Norm EN 61577-2 übernommen und dann als DIN EN 61577-2 (VDE 0493-1-10-2) neu herausgegeben werden. Zuständig ist das DKE/GK 851 "Aktivitätsmessgeräte für den Strahlenschutz" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN IEC 61577-2 (VDE 0493-1-10-2):2015-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Bereich der Standardprüfbedingungen (Tabelle 1) für die Umgebungstemperatur und für die relative Luftfeuchte wurde ausgedehnt; b) der Referenzwert der Standardprüfbedingungen (Tabelle 1) für die Umgebungs-Äquivalentdosisleistung wurde in "vernachlässigbar" geändert; c) der Höchstwert der Standardprüfbedingungen (Tabelle 1) für die Umgebungs-Äquivalentdosisleistung wurde von 0,20 µSv h-1 auf 0,25 µSv h-1 erhöht; d) die Deutsche Fassung wurde im Abschnitt 2 an die aktuellen Standardtexte angepasst.