DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW)
DIN EN 17152-1
Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die drucklose unterirdische Entwässerung für Nicht-Trinkwasser - Versickerungsblöcke zur Verwendung in Infiltrations-, Zwischenspeicher- und Speichersystemen - Teil 1: Festlegungen für Regenwasserabfluss-Versickerungsblöcke aus PP und PVC-U; Deutsche Fassung EN 17152-1:2019 + AC:2020
Plastics piping systems for non-pressure underground conveyance and storage of non-potable water - Boxes used for infiltration, attenuation and storage systems - Part 1: Specifications for storm water boxes made of PP and PVC-U; German version EN 17152-1:2019 + AC:2020
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument enthält die Begriffsbestimmungen und legt die Mindestanforderungen an spritzgegossene, extrudierte und warmgeformte thermoplastische quaderförmige Versickerungsblöcke, einschließlich integrale Bestandteile, fest, die in unterirdischen Systemen zur Infiltration, Zwischenspeicherung und Speicherung von Nicht-Trinkwasser (zum Beispiel Regenwasserabfluss) verwendet werden und aus Polypropylen (PP) oder weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) bestehen. Die Produkteigenschaften werden durch eine Kombination aus Werkstoffspezifikationen, Konstruktion und Herstellungsprozess bestimmt. Diese Versickerungsblöcke sind für den unterirdischen Einbau, zum Beispiel in der Landschaft, in Fußgänger- oder in Straßenverkehrsbereichen, vorgesehen. Ein Versickerungsblock kann entweder werksgefertigt sein oder am Einbauort aus verschiedenen Bauteilen zusammengebaut werden. Diese Versickerungsblöcke sind für die Verwendung als Elemente in einem modularen System vorgesehen, für das der Hersteller in der Dokumentation eindeutig angegeben hat, wie die Bauteile montiert werden, sodass ein vollständiges Infiltrations-, Zwischenspeicher- oder Speichersystem entsteht. Die von dieser Norm erfassten Produkte sind Teil von Regenwasser-Managementsystemen. Diese Norm soll den aktuellen Wissensstand bezüglich der Bestimmung und Vorhersage der auf die Langzeit-Lebensdauer bezogenen Lebensdauer der im Anwendungsbereich angeführten Produktgruppen wiedergeben, unter Beibehaltung vertretbarer Prüfzeiten für Hersteller und Entwickler dieser Systeme. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 155 "Kunststoffrohrleitungssysteme und Schutzrohrsysteme" erarbeitet, dessen Sekretariat von NEN gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 119-05-22 AA "Sickerrohre aus Kunststoff (CEN/TC 155/WG 26)" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 17152-1:2019-11 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) Berücksichtigung der Berichtigung EN 17152 1:2019/AC:2020, die in Abschnitt 4 das Symbol VR zu P sowie den Unterabschnitt 7.3 in Gänze korrigiert; b) Berichtigung von Übersetzungsfehlern in der deutschen Sprachfassung, insbesondere: 1) in der Einleitung: Berichtigung der Übersetzung des Begriffs „long-term lifetime“ (bisher: „auf die Langzeit-Lebensdauer bezogene Lebensdauer“) in „auf das Langzeitverhalten bezogene Lebensdauer“; 2) im Anwendungsbereich: Berichtigung der Übersetzung des Begriffs „design rules“ (bisher: „Konstruktionsvorschriften“) in „Bemessungsregeln“ und von „landscape“ (bisher: „Landschaft“) in „Grünflächen“; 3) in 3.7 und Tabelle 4: Berichtigung der Übersetzung des Begriffs „porosity“ (bisher: „Porosität“) in „Speicherkoeffizient“; 4) in 3.10 Neumaterial: Berichtigung der Übersetzung, sodass jetzt klargestellt ist, dass es sich bei den genannten Formen des Werkstoffs (Granulat oder Pulver) lediglich um Beispiele handelt; 5) in 3.11 Material mit mineralischen Additiven: Berichtigung der Übersetzung, insbesondere hinsichtlich des Begriffs „minerals“ (bisher: „Mineralien“; jetzt: „mineralische Stoffe)“; 6) in 3.12 Umlaufmaterial: Berichtigung der Übersetzung von „rejected“ (bisher: zurückgewiesen) in „aussortiert“; 7) in 5.1, 5.2.2, 5.2.3, 5.2.4, 5.3.2: jeweils Berichtigung der Übersetzung, sodass jetzt klargestellt ist, dass die Additive zur Begünstigung der Herstellung oder zur Verbesserung der Eigenschaften von den Anforderungen dieses Dokuments entsprechenden Versickerungsblöcken oder integralen Bestandteilen notwendig sind; 8) in Tabelle 1 und Tabelle A.1: Berichtigung der Übersetzung des Begriffs „tensile creep rupture“ (bisher: „Zeitstand-Zugfestigkeit bis zum Bruch“) in „Zeitstandzugversuch“ bzw. „Zeitstandzugverhalten“ und von „flexural modulus“ (bisher: „Zeitstand Biegeverhalten“) in „Biege Kriech Modul“, jeweils in Übereinstimmung mit der normativen Verweisung; 9) in Tabelle 2 Mechanische Eigenschaften von Versickerungsblöcken — Kurzzeit- und Langzeitdruckfestigkeit, Zeile zum Einfluss nicht-starren Lasteintrags: Berichtigung der Übersetzung des Begriffs „average of the maximum compression strength“ (bisher: „Durchschnitt der maximalen Druckfestigkeit“) in „mittlere maximale Druckfestigkeit“; 10) in Tabelle 3 Physikalische Eigenschaften von Versickerungsblöcken: Berichtigung der Übersetzung, sodass jetzt klargestellt ist, dass die Öffnung der Fließlinien 20 % der Wanddicke nicht überschreiten darf; 11) in Abschnitt 8 „Mechanische Eigenschaften von Versickerungsblöcken und integralen Bestandteilen“: Berichtigung der Übersetzung des ersten Absatzes, sodass jetzt klargestellt ist, dass sich die mechanischen Eigenschaften auf die Versickerungsblöcke und integrale Bestandteile (und nicht auf den verwendeten Werkstoff) beziehen; 12) in 10.2 und der zugehörigen Tabelle 4: Berichtigung der Übersetzung, sodass jetzt klargestellt ist, dass die Mindest-Kennzeichnung erforderlich ist; 13) in A.1 Werkstoffeigenschaften: Berichtigung der Übersetzung zur Bestimmung der Dauerhaftigkeit von Versickerungsblöcken und integralen Bestandteilen sowie des Begriffs „production batch“ (bisher: „Herstellungscharge“, jetzt: „Produktionscharge“); 14) in A.2 Zwischen Hersteller und Lieferant der PP und PVC U Werkstoffe vereinbarte Spezifikation: Berichtigung der Übersetzung, sodass jetzt auch im Text explizit klargestellt ist, dass die Spezifikation zwischen Hersteller und Lieferant vereinbart werden muss; 15) im Titel von Tabelle B.1: Berichtigung der Übersetzung des Begriffs „setup“ (bisher: „Anordnung“) in „Prüfaufbau“; c) Dokument redaktionell überarbeitet.