DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW)
DIN 38402-1
Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung - Allgemeine Angaben (Gruppe A) - Teil 1: Angabe von Analysenergebnissen (A 1)
German standard methods for the examination of water, waste water and sludge - General information (group A) - Part 1: Recording of analysis results (A 1)
Einführungsbeitrag
Dieser Norm-Entwurf ist auf Analysenverfahren der Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung anwendbar. Er enthält allgemeine Hinweise für die korrekte und einheitliche Angabe der Größen und Einheiten von Analysenergebnissen unter Berücksichtigung der Messunsicherheit.
Gegenüber DIN 38402-1:1987-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Die Norm wurde fachlich und redaktionell vollständig überarbeitet.
- Die Anhänge mit den Beispielen für das Rechnen mit Werten kleiner als die Bestimmungsgrenze sowie das Beispiel für die hohen Unsicherheitsbeiträge für Werte kleiner als die Bestimmungsgrenze wurden neu aufgenommen.
- Die Formularbeispiele, die für eine Auswahl von Wasserarten die Angabe von Analysenergebnissen enthielten, sind nicht mehr enthalten.
Der Norm-Entwurf wurde vom Arbeitskreis "Chemometrie" NA 119-01-03-01-04 AK des Arbeitsausschusses NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im NAW erarbeitet, der aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogramms "Wasser, Boden und Abfall" gefördert wird.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 38402-1: 1987-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde fachlich und redaktionell vollständig überarbeitet; b) die Anhänge mit den Beispielen für das Rechnen mit Werten kleiner als die Bestimmungsgrenze sowie das Beispiel für die hohen Unsicherheitsbeiträge für Werte kleiner als die Bestimmungsgrenze wurden neu aufgenommen; c) die Formularbeispiele, die beispielhaft eine Anzahl von Parametern zur Charakterisierung genannten Wasserart dienten, sind nicht mehr enthalten.
Dokument: wird in anderen Dokumenten zitiert
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 119-01-03 AA - Wasseruntersuchung (CEN/TC 230, ISO/TC 147)