DIN-Normenausschuss Terminologie (NAT)
Erste Norm zum konsekutiven Ferndolmetschen veröffentlicht
Der Einsatz von Kommunikationstechnologien zur Verbindung von Dolmetscher*innen mit ihren Kund*innen bzw. anderen Kommunikationsteilnehmer*innen ist ein schnell wachsender Bereich des Dolmetschens. Neben dem zunehmenden Einsatz von Kommunikationstechnik beim Simultandolmetschen ist auch eine steigende Nachfrage nach konsekutivem Ferndolmetschen zu beobachten. Hierbei handelt es sich in der Regel um kommunikative Ereignisse im öffentlichen Bereich und in der Privatwirtschaft, die eine dialogische Struktur aufweisen und bilaterales Dolmetschen innerhalb eines Sprachenpaars erfordern.
Um dieser steigenden Nachfrage zu entsprechen, legt DIN 8578, Konsekutives Ferndolmetschen – Anforderungen und Empfehlungen, Anforderungen für die Bereitstellung, Erbringung und Nutzung einer qualitativ hochwertigen Dienstleistung im Bereich des lautsprachlichen konsekutiven Ferndolmetschens durch Technikanbieter*innen, Dolmetscher*innen, Dolmetschdienstleister*innen und Endnutzer*innen fest. Entsprechend ihres Anwendungsbereichs (konsekutives Ferndolmetschen) bezieht sich die Norm auf Situationen gesprochener Sprache. Darüber hinaus enthält die Norm Empfehlungen und Hinweise für die praktische Umsetzung.
Die Norm definiert Ferndolmetschen als das Dolmetschen einer Sprecherin bzw. eines Sprechers, die bzw. der sich an einem anderen Ort als die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher befindet, ermöglicht durch Informations- und Kommunikationstechnologie. Hierbei wird zwischen zwei verschiedenen Konstellationen unterschieden: dem Dolmetschen mit Fernzuschaltung der Dolmetscherin bzw. des Dolmetschers, bei dem diese(r) aufgrund räumlicher Trennung mit allen primären Kommunikationsteilnehmer*innen durch Audio- bzw. Videokommunikationstechnik verbunden ist, während sich die primären Kommunikationsteilnehmer*innen am selben Ort befinden, und dem Telekonferenz-Dolmetschen, bei dem die primären Kommunikationsteilnehmer*innen aufgrund räumlicher Trennung durch Audio- bzw. Videokommunikationstechnik miteinander verbunden sind und sich die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher an einem der Teilnehmerstandorte oder an einem separaten Standort befindet.
Neben den Konstellationen geht die Norm auf die Grundlagen und Prinzipien des konsekutiven Ferndolmetschens, die Rolle und Verantwortung der Kund*innen, der Dolmetschdienstleister*innen, der Endnutzer*innen und der Dolmetscher*innen sowie auf die technischen Anforderungen ein. Zuständig ist das Gremium NA 105-00-03-02 UA "Dolmetschdienstleistungen und -technik" im DIN-Normenausschuss Terminologie (NAT).