DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport)
DIN EN 1384
Schutzhelme für reiterliche Aktivitäten; Deutsche Fassung EN 1384:2023
Helmets for equestrian activities; German version EN 1384:2023
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt Anforderungen an Helme, die einen Schirm haben können, für Personen bei reiterlichen Aktivitäten fest. Es enthält sicherheitstechnische Anforderungen, die Prüfverfahren und Stufen einschließen. Anforderungen und die entsprechenden Prüfverfahren werden für Folgendes angegeben: - Konstruktion einschließlich Sichtfeld; - stoßdämpfende Eigenschaften; - Durchdringungsfestigkeit; - seitliche Verformung; - Eigenschaften der Trageeinrichtung; - Durchbiegung des Schirmes (falls vorhanden); - Kennzeichnung und Informationen; - Verwendung von Prüfköpfen nach EN 960:2006. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-04-02 AA "Sportschutzhelme" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgeräte (NASport).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 1384:2017-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) EN ISO 13688:2013 wurde als in 4.3 "Werkstoffunbedenklichkeit" aufgeführte Verweisung in Abschnitt 2 aufgenommen; b) es wurden weitere Erklärungen in Abschnitt 4.1 aufgenommen; c) neue Abschnitte 4.2 "Ergonomie" und 5.1.6 "Bewertung der Ergonomie" wurden hinzugefügt; d) eine Stoßprüfung mit Bordsteinsockel wurde in Abschnitt 4.6 aufgenommen; e) in Abschnitt 4.7 wurde "drei" Aufschläge wie im in 5.8 beschriebenen Prüfverfahren eingefügt; f) in 4.9.2 wurde umformuliert zu "die größte Verschiebung des Prüfkopfs"; g) aus Abschnitt 5 Prüfung wurden die Anforderungen entfernt und in 4.3 Werkstoffunbedenklichkeit eingefügt, und ein neuer Abschnitt 5.13 Prüfung der Werkstoffunbedenklichkeit wurde hinzugefügt; h) Bild 3 - Definitionsbordsteinsockel wurde in 5.7.1 eingefügt; i) in 5.7.3 wurde die Geschwindigkeit für den Bordsteinsockel hinzugefügt; j) 5.7.4 wurde neu geschrieben und Aufschlagstellen für den Bordsteinsockel wurden hinzugefügt; k) in 5.7.5 wurde die Prüfdauer aufgrund des zusätzlichen Aufschlags auf 360 s verlängert; l) in 5.8.4 wurden die erhöhte Aufschlagenergie auf (18,4 ± 0,5) J und die theoretische Fallhöhe auf 625 mm geändert; m) in 5.8.5 wurde die Anzahl der Aufschlagstellen an jedem Helm auf "drei" geändert; n) in 5.9.3 wurde die eingestellte Kraft auf (800 ± 20) N geändert; o) Abschnitt 6.2 enthält neue Anforderungen und Erklärungen zum Text; p) Tabelle ZA.1 wurde mit Abschnitten aktualisiert, die Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen; q) das Dokument wurde redaktionell überarbeitet.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 112-04-02 AA - Sportschutzhelme