DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport)
DIN 79018
Ausrüstung für das Gleitschirmfliegen - Motorschirme - Anforderungen und Prüfverfahren an die Baufestigkeit und zur Feststellung der sicherheitsrelevanten Flugeigenschaften
Paragliding equipment - Paramotor gliders - Requirements and test methods for structural strength and determination of flight safety characteristics
Einführungsbeitrag
Diese Norm legt die Mindestanforderungen und Prüfverfahren an die Baufestigkeit und der Feststellung sicherheitsrelevanter Flugeigenschaften von Gleitschirmen für Motorschirme fest und gilt für a) fußstartfähige Motorschirme mit Gurtzeug und Rettungsgerät sowie b) rollstartfähige Motorschirme mit Fahrwerk und Pilotensitz oder Sitzen und Rettungsgerät mit einer Leermasse bis zu 120 kg. Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 112-03-11 AA "Gleitschirme" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport) erarbeitet. Diese Norm enthält in Abschnitt 4 sicherheitstechnische Festlegungen. Sofern die Norm vom Ausschuss für Produktsicherheit ermittelt und deren Fundstelle von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben worden ist, wird bei Ausrüstungen für das Gleitschirmfliegen, die nach dieser Norm hergestellt werden, vermutet, dass sie den betreffenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit von Personen genügen. Gleitschirme unterliegen in vollem Umfang dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und den zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnungen. Die Erfüllung der Lufttüchtigkeitsforderungen ist nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV), §11, nachzuweisen. Die anzuwendenden Lufttüchtigkeitsforderungen sind in der 2. DV LuftGerPV im §1 unter Nummer 7. Luftsportgeräte aufgeführt. Das vorliegende Normenwerk soll flankierend zu den Bauvorschriften praxisgerechte Anweisungen für die Umsetzung der Bauvorschriften geben.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 79018:2017-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionelle Überarbeitung zur Verdeutlichung des Anwendungsbereichs; b) Benennung "Gleitschirmmodell" im gesamten Dokument in "Motorschirmmodell" geändert.