DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport)
DIN EN 17232
Wasserspielgeräte und -merkmale - Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren und betriebliche Anforderungen; Deutsche Fassung EN 17232:2020
Water play equipment and features - Safety requirements, test methods and operational requirements; German version EN 17232:2020
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren und Anforderungen an den Betrieb für installierte Wasserspielgeräte, -elemente und -konstruktionen fest, die - zum Spielen vorgesehen sind, und - sich in Bereichen befinden, die für Wasseraktivitäten zur öffentlichen (nicht privaten) Nutzung - wie üblicherweise in Schwimmbadanlagen - bestimmt sind, und - bei denen Wasser ein wesentlicher Bestandteil der Nutzung der Spielgeräte/-elemente/-konstruktionen ist. Dieses Dokument gilt auch für Sprühparks. Dieses Dokument gilt nicht für: a) schwimmende Freizeitartikel nach der Normenreihe EN ISO 25649; b) künstliche Kletterwände nach der Normenreihe EN 12572; c) Spielzeug nach der Normenreihe EN 71; d) Wasserrutschen nach der Normenreihe EN 1069; e) im Wasserbereich von Schwimmbadanlagen genutzte Kletter-/Boulderwände nach EN 17164; f) Wasseranlagen/-elemente (zum Beispiel Zierwasserspeier), die nicht zum Spielen bestimmt sind; g) Wasserspielgeräte/-elemente, die in privat genutzten Schwimmbädern montiert sind; h) Spielplatzgeräte nach der Normenreihe EN 1176. Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Dieses Dokument (EN 17232:2020) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 "Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-05-01 AA "Öffentlich genutzte Schwimmbadanlagen und -geräte" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport). Sofern die Norm vom Ausschuss für Produktsicherheit ermittelt und deren Fundstelle von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben worden ist, wird bei Wasserspielgeräten, die nach dieser Norm hergestellt werden, vermutet, dass sie den betreffenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit von Personen genügen. Eine möglicherweise im Anwendungsbeginn dieses Dokuments angegebene Übergangsfrist ist bezüglich der Entfaltung einer solchen Vermutungswirkung nicht entscheidend.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 112-05-01 AA - Öffentlich genutzte Schwimmbadanlagen und -geräte