DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport)
DIN EN 1648-2
Bewohnbare Freizeitfahrzeuge - Elektrische Anlagen für DC 12 V - Teil 2: Motorcaravans; Deutsche Fassung EN 1648-2:2018
Leisure accommodation vehicles - 12 V direct current extra low voltage electrical installations - Part 2: Motor caravans; German version EN 1648-2:2018
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument (EN 1648-1:2018) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 245 "Bewohnbare Freizeitfahrzeuge" erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-02-02 AA "Bewohnbare Freizeitfahrzeuge" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport). Diese Europäische Norm legt die sicherheitstechnischen, gesundheitlichen und funktionellen Anforderungen an elektrische Kleinspannungsanlagen (en: extra low voltage, ELV) 12 V Gleichstrom (DC) im Wohnbereich von Motorcaravans fest. Sie gilt ausschließlich für Anlagen, die mit der elektrischen Anlage des Basisfahrzeugs galvanisch verbunden sind oder durch Umschalteinrichtungen galvanisch damit verbunden werden können. Diese Europäische Norm legt auch die Anforderungen an die Kleinspannungsleistungsabgabe von Niederspannungs-(LV-)Geräten fest, die benutzt werden dürfen, um eine Kleinspannungsversorgung zu sichern, aber sie legt nicht die sicherheitstechnischen, technischen und funktionellen Anforderungen an Niederspannungsgeräte und -anlagen fest. Anforderungen an Niederspannungsanlagen sind in HD 60364-7-721 festgelegt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 1648-2:2012-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Bild 1 wurden EN 1645-2 und EN 1646-2 gestrichen, da diese zurückgezogen wurden; b) Abschnitt 4 "Stromversorgung" umstrukturiert; c) in 4.3.6 "Hilfsbatteriefach" wurde die Struktur modifiziert und festgelegt; d) in 4.3.7 "Warnhinweise" die graphischen Symbole und Kennzeichnungen geändert; e) in 5.2.6 "Hilfsbatterieleitungen" Stärke der Kabelummantelung und Befestigung hinzugefügt; f) in 6.1 "Schutz der Plusleiter" der Abstand zum Basisfahrzeug festgelegt und neues Bild 2 hinzugefügt; g) 6.4 "Unzulässige Anordnung" modifiziert; h) im Abschnitt 8 "Benutzerhandbuch" die Angabe, wenn keine Vorgabe für den Einbau einer Hilfsbatterie gemacht wird, hinzugefügt; i) normative Verweisungen aktualisiert; j) redaktionell geändert.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 112-02-02 AA - Bewohnbare Freizeitfahrzeuge