DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport)
DIN EN ISO 1421
Mit Kautschuk oder Kunststoff beschichtete Textilien - Bestimmung der Zugfestigkeit und der Bruchdehnung (ISO 1421:2016); Deutsche Fassung EN ISO 1421:2016
Rubber- or plastics-coated fabrics - Determination of tensile strength and elongation at break (ISO 1421:2016); German version EN ISO 1421:2016
Einführungsbeitrag
Diese Internationale Norm legt zwei Verfahren zur Bestimmung der Zugfestigkeit von Textilien fest, die mit Kautschuk oder Kunststoffen beschichtet sind. - Verfahren 1 - das Streifen-Prüfverfahren, mit dem Zugfestigkeit und Bruchdehnung bestimmt werden; - Verfahren 2 - das Grab-Prüfverfahren, mit dem nur die Zugfestigkeit bestimmt wird.
Die Verfahren gelten sowohl für Probekörper, die sich im Gleichgewicht mit für die Prüfung festgelegten Normalklimaten befinden, als auch für Probekörper für den Nass-Zugversuch. Für beide Verfahren wird eine Zugprüfmaschine mit konstanter Verformungsgeschwindigkeit (en: constant rate of extension, CRE) benötigt.
Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 054-04-04 AA "Kunststoff Folien und kunststoffbeschichtete Flächengebilde (Kunstleder); allgemeine Eigenschaften" im DIN-Normenausschuss Kunststoffe (FNK).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN ISO 1421:1998-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Im Abschnitt 3 wurden die Messlänge und die Bezugspunkte ergänzt und die Bilder 1, 2 und 3 wurden verschoben, um die Definitionen zu verdeutlichen. b) Der Titel von Abschnitt 5 wurde geändert. c) Abschnitt 6 wurde in zwei Unterabschnitte aufgeteilt; die Bedingungen wurden entsprechend verdeutlicht mit dem Verweis auf die Besonderheiten, die in ISO 2231:1989 erläutert sind. d) Es wurde ein neuer Abschnitt hinzugefügt, um die Zeitspanne zwischen Herstellung und Prüfung festzulegen. e) In 8.1 wurden für die Probekörper zwei schmalere Breiten von 10 mm und 30 mm hinzugefügt, und die Vorspannungskräfte entsprechend überarbeitet. Die Vorgehensweise für Probekörper mit Bezugspunk-ten wurde aufgenommen. f) Das Vorgehen im Umgang mit fehlerhaften Prüfergebnissen wurde in 8.2 abgeändert. g) Die Norm wurde redaktionell überarbeitet.