DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport)
DIN EN 13138-2
Auftriebshilfen für das Schwimmenlernen - Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Auftriebshilfen, die gehalten werden; Deutsche Fassung EN 13138-2:2014
Buoyant aids for swimming instruction - Part 2: Safety requirements and test methods for buoyant aids to be held; German version EN 13138-2:2014
Einführungsbeitrag
Teil 2 dieser Europäischen Norm behandelt Auftriebshilfen, die entweder in der Hand oder vom Körper gehalten werden (Auftriebshilfen Klasse C = für einen aktiven Benutzer) und zur Verbesserung spezifischer Elemente der Schwimmbewegungen beitragen sollen. Von erwachsenen Schwimmanfängern oder fortgeschritteneren Benutzern können sie auch für weitere Schritte im Prozess des Schwimmenlernens genutzt werden. Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Dieses Dokument (EN 13138-2:2014) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 162 "Schutzkleidung einschließlich Hand- und Armschutz und Rettungswesten" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-04-04 AA "Wasserrettungs- und Sicherheitsmittel" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 13138-2:2008-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Harmonisierung zwischen allen Teilen der Normenreihe EN 13138 im Hinblick auf die Einleitung und Begriffe sowie den Abschnitt 4 "Anforderungen"; b) Begriff 3.4 "Mindestauftrieb" neu aufgenommen; c) Begriff 3.17 "Armzug-Trainingsgerät" gestrichen, da nicht mehr im Dokument verwendet; d) in Abschnitt 4 "Anforderungen", Definitionen der Klassen A und C geändert; e) Abschnitt 5.1 Anforderungen an Farbe gestrichen; f) Abschnitt 5.2 vereinfacht und in einem Absatz zusammengefasst; g) Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen nach EN 15649-1:2009+A2:2013; h) Abschnitt 5.4.4 gestrichen, da für diesen Typ der Auftriebshilfe nicht benötigt; i) Abschnitt 6.1 geändert, um das Verfahren zur Konditionierung klarzustellen; j) In Abschnitt 7 Einbeziehung des Wortes "eingepresst" für Kennzeichnungen, die in Schaumstoffen gepresst werden; k) Reihenfolge der Anhänge zur besseren Nachvollziehbarkeit geändert; l) Anhang E gestrichen, da nicht länger relevant.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 112-04-04 AA - Wasserrettungs- und Sicherheitsmittel