DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport)
DIN EN 1646-2
Bewohnbare Freizeitfahrzeuge - Motorcaravans - Teil 2: Zuladung; Deutsche Fassung EN 1646-2:2008
Leisure accommodation vehicles - Motor caravans - Part 2: User payload; German version EN 1646-2:2008
Einführungsbeitrag
Die Norm DIN EN 1646-2 gehört zu einer Reihe von Normen für bewohnbare Freizeitfahrzeuge und soll DIN EN 1646-2:1998-10 ersetzen. Sie legt ein Verfahren für die Berechnung der Zuladung fest, die bei der Konstruktion von Motorcaravans zu berücksichtigen ist, und welche Informationen hinsichtlich der Zuladung in das Benutzerhandbuch aufzunehmen sind.
Im Gegensatz zur Vorgängernorm wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Die Definition der Masse des Fahrzeugs im fahrbereiten Zustand wurde mit der EU-Richtlinie in Übereinstimmung gebracht.
- Die Masse des Fahrzeugs im fahrbereiten Zustand und die Zuladung wurden deutlicher abgegrenzt.
- Der neue Begriff "zugelassene Masse" wurde aufgenommen und als Bezugsgröße definiert bzw. verwendet.
- Bei Festlegung der Grundausstattung wurde von einem Füllungsgrad der Frischwassertanks sowie der Flaschen oder Tanks von Flüssiggasanlagen entsprechend Richtlinie 92/21/EWG ausgegangen.
- Angaben für das Benutzerhandbuch wurden erweitert.
- Die Gliederung wurde geändert und redaktionell nach neuesten Gestaltungsregeln überarbeitet.
Die Europäische Norm EN 1646-2:2008 wurde vom CEN/TC 245 "Bewohnbare Freizeitfahrzeuge" erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI (Großbritannien) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-02-02 AA "Caravan/Motorcaravan" im NASport.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 1646-2:1998-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Definition der Masse des Fahrzeugs im fahrbereiten Zustand wurde mit der EG-Richtlinie in Überein- stimmung gebracht; b) Masse des Fahrzeugs im fahrbereiten Zustand und Zuladung wurden deutlicher abgegrenzt; c) der neue Begriff "zugelassene Masse" wurde aufgenommen und als Bezugsgröße definiert bzw. verwen-det; d) bei Festlegung der Grundausstattung wurde von einem Füllungsgrad der Frischwassertanks sowie der Flaschen oder Tanks von Flüssiggasanlagen entsprechend Richtlinie 92/21/EWG ausgegangen; e) Angaben für das Benutzerhandbuch wurden erweitert; f) die Gliederung wurde geändert und redaktionell nach neuesten Gestaltungsregeln überarbeitet.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 112-02-02 AA - Bewohnbare Freizeitfahrzeuge