DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport)
ISO/TC 149
Fahrräder
Normung auf dem Gebiet von Fahrrädern und ihrer Funktionen, deren Komponenten und Zubehörs besonders hinsichtlich Terminologie, Prüfverfahren und Anforderungen für Leistung, Sicherheit, Austauschbarkeit und Wartung. Ausgenommen: - Ketten und Zahnprofile; - Reifen, Felgen und Ventile; - Spielzeugfahrräder. Anmerkung: "Fahrrad" bedeutet jedes Fahrzeug das mindestens zwei Räder hat und ausschließlich oder teilweise durch die Muskelkraft der Personen auf dem Fahrzeug, insbesondere durch Treten in die Pedale oder durch die Möglichkeit einer zusätzlichen Unterstützung (z. B. durch einen Elektromotor) beim Pedalieren angetrieben wird. Pedalieren bezieht sich auch auf die Verwendung von Handkurbeln oder anderen ähnlichen Vorrichtungen.
Nationales Spiegelgremium von ISO/TC 149
Kurzbezeichnung | Name |
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NA 112-06-01 AA | Fahrräder für allgemeine und sportliche Benutzung |